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Zweiundneunzig/Sechs – raus aus dem Gesetz. Kommentar zur Petition des bvvp gegen das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

  • 15. November 2018

Er hat es wieder getan. Jens Spahn, Bundesgesundheitsminister und selbsternanntes politisches Allroundtalent der CDU hat den nächsten Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. In Manier der großen Hollywood-Actionhelden verkündete er nach seiner Ernennung zum Minister, er werde sich die einzelnen Bereiche des Gesundheitswesens vornehmen. Getreu seinem Wahlkampfmotto „Zeit für Taten.“ – Immerhin, er hält Wort.

Nun nimmt er sich also die ambulante psychotherapeutische Versorgung vor und bringt das TSVG ein. Die Einleitung des Referentenentwurfes liest sich sehr interessant. Da ist unter der Überschrift „Problem und Ziel“ noch die Rede davon, „dass der Zugang zur ambulanten ärztlichen Versorgung angemessen und flächendeckend sichergestellt“ sein müsse.

Unter den zahlreichen Änderungen und Hinzufügungen zum SGB V findet sich dann unter der Nummer 51 fast schon versteckt folgender Absatz:

„Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt in den Richtlinien Regelungen für eine gestufte und gesteuerte Versorgung für die psychotherapeutische Behandlung einschließlich der Anforderungen an die Qualifikation der für die Behandlungs-steuerung verantwortlichen Vertragsärzte und psychologischen Psychotherapeuten.“



Hier ist in schmale Worte eine absolute Dreistigkeit verpackt worden. Nicht der behandelnde Therapeut entscheidet zukünftig, ob der Patient eine psychotherapeutische Versorgung erhält, sondern vom GBA noch zu benennende „Verantwortliche“. Kurzum: Der Minister macht den Zugang zur Psychotherapie so schwer wie möglich! Das ist ein klarer Angriff auf die freie Arztwahl! Herr Spahn, ES REICHT!!

Dieser Zusatz zu § 92 Abs. 6a SGB V muss weg!



Unterstützen Sie uns und zeichnen Sie die Petition! Ganz bequem online |hier| oder drucken Sie sich analog die Unterschriftenliste |hier| aus und schicken Sie sie an uns zurück.

Jede Unterschrift zählt. Hier können wir etwas bewegen. Es gibt erste ermutigende Ergebnisse. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hat sich bereits für eine Streichung dieser Passage im Gesetz ausgesprochen.

Wir dürfen jetzt nicht lockerlassen!!!