Aktuell

Aktuelle Nachrichten des bvvp – BW

Info zur Meldung der Praxiszeiten

  • 10. September 2019

“Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die KV hat an alle Niedergelassenen ein Schreiben zu den neuen Bestimmungen der Mindestsprechzeiten und zu den notwendigen Angaben der Praxis auf der Homepage der KV verschickt.
Hintergrund ist das neue Gesundheitsgesetz, das nun 25 statt 20 Stunden an Mindestzeit, die ein voller Sitz der Patientenversorgung zur Verfügung steht, fordert. Bei halben Sitzen reduziert sich diese Zeit auf die Hälfte. Wir hatten darüber ausführlich informiert.
Außerdem schreibt das neue Gesetz vor, dass diese Zeiten einer Praxis auf der Homepage der KV in der Arztsuche veröffentlicht werden müssen.
Was gibt es nun zu tun?

  • Prüfen Sie auf der Homepage der KV in der Arztsuche, welche Zeiten bei Ihrer Praxis angegeben sind. Jede Praxis hat dort einen Eintrag!
  • Es müssen zwingend bei vollen Sitzen 25 Stunden und bei halben Sitzen 12,5 Stunden angegeben werden, die potentiell mit Patienten belegt werden können. Ob diese dann tatsächlich gefüllt werden, hat mit dieser Meldung nichts zu tun!
  • Die ausschließliche Angabe „nach Vereinbarung“ ist nicht mehr zulässig.
  • Sie können aber neben den Zeiten den Zusatz angeben „Termine innerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung“
  • Das Angebot der Behandlungszeiten hat nichts zu tun mit der Meldung der telefonischen Erreichbarkeitszeiten. Auch diese sind zu finden in der Arztsuche bei der jeweiligen Praxis, aber unter einer anderen Rubrik.
  • Wenn die Zeiten bei Ihnen passen, dann müssen Sie nichts tun.
  • Falls nicht: Änderungen können Sie vornehmen unter:
    https://www.kvbawue.de/meldeformular
  • Offene Sprechstunden sind für Psychotherapeuten keine Pflicht und müssen folglich auch nicht angegeben werden
  • Wenn Sie keine Homepage haben, dann reicht erstmal die Veröffentlichung der Zeiten auf der Homepage der KV. Wir gehen nicht davon aus, dass die KV die Praxisschilder kontrollieren wird.
    Der Gesetzgeber hat leider auch den Auftrag der genaueren Prüfung der Versorgungsaufträge durch die KVen vorgegeben. Die niedrigste und einfachste Stufe, auf der dies stattfinden kann, ist die Sichtung der Zeiten der Praxen in der Arztsuche.
    Deshalb ist es so wichtig, dass Sie hier unbedingt die Mindestzeiten erfüllen!!
    Und noch ein Hinweis: Die Regelungen haben wir nicht der KV zu verdanken, sondern dem Gesundheitsminister. Die KV muss die Gesetze umsetzen, und der Gesetzgeber drängt die Selbstverwaltung immer mehr in die Rolle der „Polizei“ und Kontrollinstanz.
    Wir sind mit der KV im Gespräch und setzen uns als berufspolitische Vertreter dafür ein, die beste Lösung für die Mitglieder zu finden. Erfreulicherweise zieht die KV mit uns an einem Strang auf der Suche nach möglichst wenig drangsalierenden Lösungen.
    Erfreulich ist dies alles jedenfalls trotzdem nicht.
    Herzliche Grüße
    Ihr bvvp-BW Vorstand
    Ulrike Böker”