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Aktuelle Nachrichten des bvvp – BW

Neue Regelungen- ab wann sind diese gültig?

  • 18. Oktober 2019

Liebe KollegInnen,

wie wir bereits berichteten, wurde mit dem am 26. September im Bundestag verabschiedeten Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz auch eine neue Regelung für die Gruppenpsychotherapie getroffen. In unserem neuesten Newsletter 10/19 ist daher zu lesen, künftig solle das Gutachterverfahren entfallen.

Viele Mitglieder möchten gerne wissen, was bedeutet das konkret? Ab wann gilt das neue Gesetz?

Im Gesetzentwurf heißt es dazu:

„Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt bis spätestens zum 31.Dezember 2020 in einer Ergänzung der Richtlinien nach Satz 1 Regelungen zur weiteren
Förderung der Gruppentherapie und der weiteren Vereinfachung des Gutachterverfahrens; für Gruppentherapien findet ab dem … [einfügen: Datum des Tages nach der Verkündung] kein Gutachterverfahren mehr statt.”

Das Datum der Verkündung ist allerdings noch etwas hin. Das Gesetz muss noch durch den Bundesrat, dieser Termin ist für Anfang November geplant, dann muss der Bundespräsident noch unterschreiben. Es könnte also Ende des Jahres 2019 bereits verkündet werden.

Der bvvp wird natürlich wie immer sofort informieren, wenn es so weit ist.

Für Kombi-Behandlungen wird der Wegfall des Gutachterverfahrens noch auszuhandeln sein, unter Umständen hängt es vom überwiegenden Setting ab.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Böker
Mitglied des bvvp Bundesvorstands