Aktuell

Aktuelle Nachrichten des bvvp – BW

bvvp Expertentelefon am 23. Juni zu den wichtigen Digitalisierungsthemen wie Fernbehandlung, elektronische Patientenakte, PDSG: 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr mit unserem Vorstandsmitglied Mathias Heinicke

  • 17. Juni 2020

Seit dem 1. April 2019 sind PsychotherapeutInnen grundsätzlich berechtigt, eine Behandlung per Video als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung durchzuführen. Diese Leistung wurde mit dem Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz für Psychotherapeutinnen eingeführt. Mit der Corona-Pandemie hat diese Behandlungsmöglichkeit an Bedeutung gewonnen. Fernbehandlung ist nur eines der Digitalisierungsthemen, zu denen Sie möglicherweise noch Fragen haben. Was auch immer Sie wissen wollen, unser Experte hält sich für Sie am 23. Juni am bvvp-Telefon zur Beantwortung bereit.

Rufen Sie dann an unter: *49 (0) 30 – 62 93 98 93

Nutzen Sie unsere Kompetenz und fragen Sie zum Beispiel:

  • Welche Möglichkeiten der Videobehandlung habe ich?
  • Wo liegen die Grenzen?
  • Was kann ich abrechnen?
  • Worauf muss ich technisch und datenschutzrechtlich achten?
  • Wie kann ich noch einsteigen?

Was immer Sie wissen wollen zu den unterschiedlichen Themen der Digitalisierung in psychotherapeutischen Praxen, wir freuen uns über Ihren Anruf!

Bitte beachten Sie:
Teilen Sie uns in Ihrem Anruf in aller Kürze mit, auf welchen Themenbereich sich Ihre Frage bezieht, nennen Sie Ihre Telefonnummer und möglichst auch Ihre Mailadresse. Ein Hinweis noch: Ihre Anrufe werden aufgezeichnet und dann abgearbeitet. Sprechen Sie langsam und deutlich und rufen Sie bitte nicht mehrmals an. Wir versprechen es: Alle AnruferInnen erhalten garantiert Nachricht von Mathias Heinicke!