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Corona-Sonderregeln im 3. Quartal 2020

  • 23. Juni 2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nun ist endlich eine Entscheidung getroffen worden, wie es mit den Corona-Sonderregeln bei GKV-PatientInnen im 3. Quartal weitergehen wird:

Folgende Sonderregelungen werden aufgrund der Corona-Pandemie verlängert – zunächst bis zum 30. September:

  • die 20-Prozent-Obergrenzen für Videobehandlungen bleiben ausgesetzt.
  • Psychotherapeutische Sprechstunden, probatorische Sitzungen sowie probatorische Sitzungen in der Neuropsychologie sind weiterhin per Video möglich.
  • Gruppentherapie kann weiterhin unbürokratisch in Einzeltherapie umgewandelt werden.

Hingegen wird die Telefonkonsultation 01433 nicht verlängert, es ist also ab dem 1. Juli nicht mehr möglich, die PatientInnen per Telefon zu behandeln. Es ist für viele KollegInnen sehr bedauerlich, dass diese Option entfällt, war sie doch gerade für ältere und für Risiko-PatientInnen eine sichere Behandlungs-Möglichkeit.

Leider hatten auch unsere Bemühungen, die Gruppentherapie per Video zu ermöglichen, keinen Erfolg.

Glücklicherweise werden die Kontaktbeschränkungen weiter gelockert, sodass nun in vielen Fällen auch die Gruppenpsychotherapie wieder als Präsenztreffen möglich ist. Hoffentlich sinkt die Zahl der Infizierten in Deutschland auch künftig.

Mit kollegialen Grüßen

Ulrike Böker

Mitglied des Bundesvorstandes