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Newsarchiv

19.03.2024

Homepage News März und bvvp Bundesdelegiertenversammlung

Die neuesten und wichtigsten Inhalte des Monats März auf der bvvp Bundeshomepage.

Lesen Sie hier die Positionspapiere und Resolutionen, die auf der bvvp Delegiertenversammlung erarbeitet worden sind:


12.03.2024

Info Aktuell: Entscheidung des Bundessozialgerichts über die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils

Der bvvp-Bundesverband informiert zur Entscheidung des Bundessozialgerichts über die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils. Mehr dazu finden Sie im Info Aktuell:


12.03.2024

In Systemischer Therapie aus- bzw. weitergebildet – Wie komme ich in die Niederlassung?

Derzeit sind in Baden-Württemberg etwa die Hälfte der Zulassungsbereiche offen für neue Niederlassungen. Das bedeutet, in diesen Gebieten ist eine Niederlassung ohne Übernahme einer bereits bestehenden Praxis möglich. Sie können eine Zulassung im Gebiet beantragen, und Sie können innerhalb des Planungsbereiches den Niederlassungsort frei wählen. Anders als bei der Übernahme einer bereits bestehenden Praxis im Rahmen des Nachbesetzungsverfahrens spielt in einem nicht zulassungsbeschränkten Bereich das angebotene Psychotherapieverfahren keine Rolle. Das bedeutet, Sie können sich in diesen Bereichen mit der Fachkunde Systemische Therapie problemlos niederlassen.

Wenn Sie sich selbst einen Überblick verschaffen wollen, dann können Sie das auf der Homepage der KVBW tun:

https://www.kvbawue.de/praxis/niederlassung/bedarfsplanung-offen-oder-gesperrt?tx_versorgungsstand_ext1%5Bcontroller%5D=Versorgungsstand&tx_versorgungsstand_ext1%5Bid_fachgruppe%5D=19&cHash=98b830987f1f98cf56de1a0c3fac5770#doctorgroups

Anders verhält es sich in zulassungsbeschränkten Gebieten. Dort ist eine Niederlassung nur durch Übernahme einer bereits bestehenden Praxis im Rahmen des Nachbesetzungsverfahrens möglich. Wenn eine Praxis bzw. hälftige Praxis ausgeschrieben werden soll, hat der Zulassungsausschuss zunächst die Versorgungsrelevanz zu prüfen. Ist die (hälftige) Praxis für die Versorgung notwendig, kann sie ausgeschrieben werden.

Wenn sich auf die Ausschreibung nur eine potenzielle Nachfolgerin bzw. Nachfolger bewirbt und diese Person die Fachkunde Systemische Therapie hat, ist eine Übernahme prinzipiell möglich, auch wenn die Vorgängerin bzw. der Vorgänger mit einem anderen Verfahren tätig war.

Bei mehreren Bewerbungen sind die Zulassungsausschüsse gehalten, die Auswahl für die Nachfolgezulassung nach definierten Kriterien vorzunehmen. Dabei spielt unter anderem das durch höchstrichterliche Rechtsprechung vorgegebene Kriterium eine Rolle, die übernommene Praxis solle das bisherige Versorgungsangebot fortsetzen. Für Psychotherapiepraxen bedeutet das, dass damit solche Bewerberinnen bzw. Bewerber Vorrang haben, die das gleiche Therapieverfahren anbieten wie in der bisherigen Praxis.

Da bislang nur wenige Praxen mit dem Behandlungsangebot in Systemischer Therapie zugelassen sind und es folglich so gut wie keine entsprechenden Praxisabgaben gibt, entsteht in zulassungsbeschränkten Bereichen eine schwierige Situation. Nämlich die, dass Systemikerinnen und Systemiker bei Nachfolgezulassungen nur selten berücksichtigt werden können.

Der bvvp-BW hat diese Thematik eingehend mit den zuständigen Stellen bei der KVBW besprochen. Dabei konnten wir eine Lösung finden, die Systemikerinnen und Systemikern den Weg in die Niederlassung ebnet. Es ist ein mehrschrittiger Weg, und Sie brauchen etwas Geduld, aber er ist gangbar und hat den Vorteil, dass der aufwändige Weg über eine Nachfolgezulassung umgangen werden kann.


Die Schritte sind: 1. Antrag auf eine zeitlich befristete Ermächtigung und in der Folge Teilnahme an der kassenpsychotherapeutischen Versorgung als Ermächtigte. 2. Nach zwei Jahren Antrag auf Sonderbedarfszulassung. Dabei hat der Zulassungsausschuss zu prüfen, wie die Auslastung der Ermächtigungspraxis war. War die Praxis ausgelastet und hat entsprechend zur Versorgung beigetragen, so sollte einer Sonderbedarfszulassung nichts im Wege stehen. Anders als die vorangegangene Ermächtigung ist die Sonderbedarfszulassung dann zeitlich unbefristet. Erst wenn die Praxis (teilweise) abgegeben werden soll, findet eine erneute Prüfung des Sonderbedarfs statt.


Gerne beraten wir Sie persönlich zu diesem Vorgehen. Setzen Sie sich am besten per Mail über die Geschäftsstelle mit uns in Verbindung: bvvp-bw@bvvp.de


07.03.2024

Das neue Magazin ist da: KI und Psychotherapie: Risiken, Chancen und ethische Grenzen

Liebe Mitglieder,

es ist so weit: Ihre Ausgabe 1-2024 von Psychotherapie in Politik und Praxis steht nun für Sie zum Download bereit!

Und wieder haben wir einen Schwerpunktgesetzt, der hochaktuell ist: „Künstliche Intelligenz“ (KI) begeistert die Menschen und beunruhigt sie zugleich. Zu den Skeptiker*innen gehören auch viele Psychotherapeut*innen. Doch der technische Fortschritt, den KI in atemberaubendem

Tempo ermöglicht, wird kulturelle, soziale und berufliche Auswirkungen auf uns und unsere Patient*innen haben, ganz egal, wie wir dazu stehen.

Appetithäppchen zu den Magazininhalten finden Sie im angehängten Dokument. Weiterführende Links zum Thema haben wir für Sie im Bonusmaterial zusammengestellt. Sie wollen mehr: Sie wollen jetzt Ihr Heft runterladen? Einfach auf unsere Homepage gehen, sich als Mitglied einloggen und schon können Sie in Ihrem Magazin lesen und die unterschiedlichen Perspektiven auf unser Fokusthema Künstliche Intelligenz und Psychotherapie reflektieren, sich berufspolitisch auf den neuesten Stand bringen lassen oder von unserem vielfältigen Service profitieren.   

Sie haben Ihre Login-Daten gerade nicht zur Hand? – Schreiben Sie uns einfach eine Mail an bvvp@bvvp.de.

Sie möchten auf Ihre Printausgabe künftig nicht verzichten? – Nutzen Sie unser Formular.

Wir wünschen viel Freude bei der Lektüre!

Ihr bvvp-Bundesvorstand und das PPP-Redaktionsteam


07.03.2024

Offenheit, Toleranz und Vielfalt: Unser Bekenntnis als Plakat für Ihre Praxis

Seitdem im Januar 2024 das „Geheimtreffen von Potsdam“ aufgedeckt wurde, gehen in Deutschland Hunderttausende auf die Straße und demonstrieren gegen rechtsradikale Machtfantasien, Menschenverachtung und Populismus. Immer mehr Menschen beziehen jetzt deutlich Stellung. Auch der bvvp positioniert sich klar, denn Psychotherapie steht für Offenheit, Toleranz und Vielfalt! Unsere Muster-Berufsordnung gibt vor, dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die Würde und das Selbstbestimmungsrecht ihrer Patientinnen und Patienten zu wahren und anzuerkennen haben. Wir als bvvp und als Profession bekennen uns zu diesen Werten, denn Psychotherapeut*innen behandeln unabhängig von Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung, sozialer Stellung, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder politischer Überzeugung.

Diese Botschaft haben wir auch in ein Plakat gefasst, das wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen möchten.


24.02.2024

Vorstandswahl in der LPK-BW

Am Samstag, den 24. Februar 2024 hat die Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg einen neuen Vorstand gewählt. Wir freuen uns sehr darüber, dass zwei Mitglieder des bvvp-BW darin wichtige Funktionen übernehmen:

Martin Klett ist zum Vizepräsident und Petra Neumann zur Rechnungsführerin gewählt worden.

Herzlichen Glückwunsch!


13.02.2024

bvvp warnt vor falschen Schlussfolgerungen durch eine Vermessung der ambulanten Psychotherapie

Die Pressemitteilung finden Sie hier:


05.02.2024

GK II-Pressemitteilung: Psychotherapeut*innen mahnen zu Toleranz und Wahrung der Grundrechte

bvvp verabschiedet mit dem Psychotherapeutenbündnis Gesprächskreis II (GKII) eine gemeinsame Pressemitteilung


22.01.2024

Bundestag beauftragt die Regierung, Regelungen zur Finanzierung der Weiterbildung zu schaffen: bvvp wartet auf weitere Schritte


19.01.2024

“Aufwand hoch, Nutzen fraglich”

bvvp positioniert sich zu neuer Qualitätssicherungs-Richtlinie