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Aktuelle Nachrichten des bvvp – BW
Datenschutz muss für alle gelten!
- 28. Mai 2019
Der bvvp positioniert sich:
Datenschutz muss für alle gelten! – auch und ganz besonders bei der elektronischen Patien-tenakte „Datenschutz ist etwas für Gesunde“ – diese Aussage des Bundes-gesundheitsministers Jens Spahn wurde auf dem Hauptstadtkon-gress 2019 fast schon gebetsmühlenartig wiederholt. Zu dieser all-gemeinen Tendenz, den Datenschutz bei Patientendaten aufzuwei-chen, passt nun die Ankündigung des Bundesgesundheitsministeri-ums (BMG), dass in der ersten Version der elektronischen Patien-tenakte den PatientInnen nicht die Möglichkeit gegeben werden soll, selbst auszuwählen, welcher Behandelnde welchen Eintrag in der elektronischen Patientenakte sehen darf. Gleichzeitig betonten Minister Spahn und alle anderen Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit – vor diesem Hintergrund eine unglaubwürdige Äußerung -, dass der Patient immer Herr seiner Daten sein solle. Der Berufsverband der Vertragspsychotherapeuten bvvp e.V. lehnt die vorschnelle Einführung der elektronischen Patientenakte ab, bei der nur pauschal die gesamte Akte eingesehen werden kann oder die Einsichtnahme gar nicht möglich ist. Daten aus psychotherapeutischen Behandlungen sind besonders sensible Daten. Ein Bekanntwerden kann weitreichende negative Folgen für das Leben der betroffenen Menschen haben. Psychisch kranke Menschen sind immer noch von Stigmatisierung bedroht. Es ist unverantwortlich, die e-Patientenakte ohne ein differenziertes Berechtigungskonzept für die PatientInnen auf den Markt zu brin-gen. Das Vorhaben zeigt, wie bedenkenlos der Gesundheitsminister in seinem Aktionismus mit den Rechten der Bürger umgeht. Wo bleibt da die erforderliche Umsicht? Der bvvp fordert, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens für das Digitale Versorgungsgesetz (DVG) eine eindeutige Verpflichtung al-ler Anbieter einer Elektronischen Patientenakte (ePa) zum selek-tiven Datenschutz in den Paragraphen 291h SGB-V aufzunehmen. Nur so kann überhaupt Vertrauen in die ePA und alle weiteren An-wendungen der Telematik Infrastruktur entstehen. Seite 2 von 2 Darüber hinaus wendet sich der bvvp eindeutig gegen die verschärften Sanktionen bei Nichtanschluss an die Telematik Infrastruktur (TI). Staatlicher Druck und Zwang sind nicht die geeigneten Mittel, um die Akzeptanz der TI zu fördern. Der bvvp fordert das BMG zudem auf, die ernsthaften Bedenken der Kolleginnen und Kollegen, die den Anschluss verweigern, anzuhören und ihnen mit Fakten und klaren gesetzlichen Regelungen im Sinne des Patientenschutzes zu begegnen. Ein weiteres Thema sind die von Bundesminister Spahn geforderten sogenannten Datenspenden für die Forschung. “Datenspende ist ein Euphemismus: Der Patient wird durch eine vermeintlich harmlose Datenspende zum wohlfeien Datenlieferanten einer prosperierenden Gesundheitsindustrie”, meint Benedikt Waldherr, Erster Vorsit-zender des bvvp. Bevor Daten freigegeben werden und bevor darüber diskutiert wird, über welche Anreize die Patienten zur Datenfreigabe bewegt werden sollen (Stichwort „Incentivierung“), muss nach Ansicht des bvvp unbedingt eine grundlegende gesell-schaftliche Diskussion über den ethisch angemessenen Umgang mit Gesundheitsda-ten stehen. Nur wenn hier ein öffentliches Bewusstsein für die Implikationen eines leichtfertigen Umgangs mit so sensiblen Informationen geschaffen wird, kann über Datenspenden wirksam entschieden werden.