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Verbesserte Abrechnungsmöglichkeiten aufgrund der Coronakrise auch bei Privatpatienten

  • 15. Mai 2020

Liebe Mitglieder,

Die gute Nachricht: Es gibt verbesserte Abrechnungsmöglichkeiten aufgrund der Coronakrise auch bei PrivatpatientInnen. Bundesärztekammer, PKV-Verband und Beihilfekostenträger haben nun gemeinsame Abrechnungsempfehlungen für Hygienemaßnahmen und telemedizinische Leistungen beschlossen.

Außerdem hat die Bundesärztekammer in Abstimmung mit dem PKV-Verband eine Abrechnungsempfehlung zu telefonischen Beratungen erlassen.

Ganz neu demnach: Infolge der Covid-19-Pandemie ist zunächst befristet bis zum 31.07.2020 die mehrfache Berechnung der Nr. 3 GOÄ für längere telefonische Beratungen möglich. Die Ziffer kann pro Sitzung bis zu viermal je vollendete 10 Minuten und bis zum 2,3-fachen Satz abgerechnet werden. Voraussetzung ist, dass das Aufsuchen des Arztes/Psychotherapeuten pandemiebedingt nicht möglich bzw. zumutbar ist, eine Videoübertragung nicht durchgeführt und die PatientInnenversorgung auf andere Weise nicht gewährleistet werden kann.

Das Dokument mit allen Infos finden Sie in unseren FAQ zur Behandlung von PrivatpatientInnen unter der Frage: Gibt es Ausnahmeregelungen für PKV und Beihilfe im Rahmen der Corona-Krise? auf unserer Homepage-Sonderseite.

Und übrigens:

Alles, was Sie jetzt als PsychotherapeutIn in Zeiten der Corona-Pandemie wissen müssen, haben wir dort in mehr als 100 FAQ für Sie zusammengestellt: https://bvvp.de/corona-virus/.