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Keine Änderungen am Psychotherapeutengesetz (PsychThG) ohne Beteiligung der Profession: bvvp wendet sich gegen eingeschleusten „Omnibus“ im Bevölkerungsschutzgesetz

  • 19. Mai 2020

Berlin, 18. Mai 2020. Das Bevölkerungsschutzgesetz ist sicher eine sinnvolle gesetzgeberische Maßnahme, nicht zu akzeptieren ist aber, dass in diesem in letzter Minute wieder einmal ein sogenanntes „Omnibusgesetz“ platziert wurde, mit dem in das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) eingegriffen wurde. – Das moniert der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten, bvvp. Die bereits mit dem Berufsstand konsentierten und beschlossenen Übergangsregelungen bei der heutigen Ausbildung für Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen (KJP) wurden geändert, denn mit dem 2. Bevölkerungsschutzgesetz wurde auch der § 27 Abs. 2a PsychThG umgeschrieben.

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https://bvvp-bw.de/wp-content/uploads/2020/05/20200518-bvvp-PM-gegen-Omnibus-in-Bevoelkerungsschutzgesetz.pdf