Im Dialog

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Das Junge Forum im bvvp warnt PiA davor, Vertragsergänzungen oder neue Verträge zur Vergütung auf Basis der Übergangsregelungen für PsychotherapeutInnen in Ausbildung zu unterschreiben.

  • 14. Juli 2020

Der Hintergrund: Bei der Umsetzung der Übergangsregelungen für PsychotherapeutInnen in Ausbildung (PiA) in Deutschland gibt es derzeit noch einige Unsicherheiten. Zum Thema der zugesagten Vergütung mit 1.000,- Euro in der praktischen Tätigkeit erschien vor kurzem eine Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer.

Doch vor allem zur Umsetzung der ebenfalls zugesagten Honorarbeteiligung in der praktischen Ausbildung in Höhe von 40 Prozent bestehen weiterhin Unklarheiten. Zunächst ist ungeklärt, ob die Regelung seit Ende November 2019 oder erst ab September 2020 gelten wird. Darüber hinaus ist ungewiss, für welche Leistungen – abgeleistete Therapiestunden oder alle über EBM abgerechneten Leistungen – PiA mit 40 Prozent beteiligt werden. Weiterhin fraglich ist auch, inwiefern PiA selbst die Auszahlung der Honorarbeteiligung bei den Instituten als ihren Vertragspartnern einfordern und rechtlich diesen gegenüber Ansprüche geltend machen können. Verschiedene Rechtsgutachten kommen hier zu unterschiedlichen Auslegungen. Der Wille des Gesetzgebers bei Schaffung dieser Regelung ist nicht eindeutig genug formuliert worden.

Aus diesem Grund setzt der bvvp sich nun auf verschiedensten Wegen für die Klärung dieser offenen Fragen ein. Der bvvp warnt PiA dringend davor, vor Abschluss dieses Klärungsprozesses, Vertragsergänzungen oder neue Verträge zu unterschreiben, da dies zu ihrem Nachteil sein könnte.

Bitte geben Sie / gebt diese Information an möglichst viele Ihnen / euch bekannte PiA weiter.

PiA-Mitglieder des bvvp können sich mit Fragen an junges-forum@bvvp.de wenden.

Ihr/Euer Junges Forum im bvvp