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Einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt ab Mittwoch, 16. März 2022

  • 15. März 2022

Pressemitteilung des Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration:

Patient:innen sowie Pflegebedürftige sollen grundsätzlich noch besser vor einer Corona-Infektion geschützt werden. Deshalb müssen Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs künftig nachweisen, dass sie gegen das Coronavirus geimpft bzw. von einer Coronainfektion genesen sind oder aber aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.