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Neues Infektionsschutzgesetz verabschiedet

  • 30. September 2022

Bundestag und Bundesrat haben eine erneute Änderung des bis 30.09.22 geltenden Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Die neuen Regelungen sind befristet bis April 2023. Wichtig: Neuerliche Lockdowns und Ausgangssperren werden ausgeschlossen. Weitere Infos zu den Auswirkungen in den Praxen lesen Sie im Folgenden.