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Rechtsstreit gewonnen: Volle Vergütung für Psychotherapeut*innen in Ausbildung

  • 31. Oktober 2023

In einem Rechtsstreit einer ehemaligen Psychotherapeutin in Ausbildung (PiA) gegen ein Ausbildungsinstitut für Verhaltenstherapie (VT) ist es gelungen, gegenüber dem Institut den Anspruch juristisch durchzusetzen, dass Psychotherapeut*innen in Ausbildung, die gemäß § 117 Abs. 3c SGB V vorenthaltene Vergütung in vollem Umfang erstattet werden muss.

Der bvvp Bundesverband, der die Klage der PiA unterstützt hat, bedauert zwar, dass der Rechtsstreit nicht wie angestrebt mit einem streitigen Urteil endete, sondern durch ein Anerkenntnisurteil: Das bedeutet, dass der Beklagte, also das fragliche verhaltenstherapeutische Institut, den Klageanspruch anerkannt hat. Er zeigt sich jedoch sehr erfreut über das für die PiA deutliche Ergebnis.

Lesen Sie die ausführliche Pressemitteilung im Anhang.