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Aktuelle Nachrichten des bvvp – BW

Patienteninformation zur ePA sowie Eckpunktepapier des bvvp mit begleitender Pressemitteilung

  • 16. Januar 2024

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Sie alle bekommen die derzeitigen Diskussionen rund um die elektronische Patientenakte (ePA) mit. Der bvvp hat ein Eckpunktepapier erstellt, in dem die grundsätzlichen Forderungen, insbesondere für den Umgang mit hoch vertraulichen Daten aus psychotherapeutischen Behandlungen, formuliert sind. Ergänzend zu der angehängten Pressemitteilung mit den 15 Eckpunkten des bvvp zum Umgang mit der ePA möchten wir Ihnen zu Ihrer Verwendung eine aktualisierte Information für Ihre Patient*innen zur Verfügung stellen. Sie soll dabei helfen, über das Thema zu sprechen und das gemeinsame Vorgehen in Ihrer psychotherapeutischen Behandlung zu vereinbaren.

Bitte beachten Sie, dass diese Information nur für erwachsene Patient*innen geeignet ist. Im Bereich der Kinder und Jugendlichen stellen sich noch viele ungeklärte Fragen zur Einsichtsfähigkeit und der selbstständigen Verwaltung der ePA, sodass es zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich ist, eine tragfähige Information zu erstellen.

Insgesamt gilt aber auch bei erwachsenen Patient*innen, dass zunächst geprüft werden muss, ob diese selbst Versicherungsnehmer*innen sind. Bei familienversicherten Personen ist es bis heute nicht geklärt, dass nur die behandelte Person und nicht (auch) der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin auf die ePA zugreifen kann. Die Hinweise in der angehängten Patient*inneninformation gelten also auch bei Erwachsenen nur für Personen, die selbst gesetzlich krankenversichert sind.

Wir hoffen, diese sind für Sie hilfreich!