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Aktuelle Nachrichten des bvvp – BW
Ab 1. Juli neue Leistungen und Abrechnungsempfehlungen in der GOP
- 2. Juli 2024
Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,
der bvvp macht sich, wie Sie wissen, seit Langem für eine grundlegende Novellierung der veralteten Gebührenordnung GOÄ/GOP stark. Die Gebührenordnungen für die Behandlung von Privatpatient*innen wurden zuletzt 1996 novelliert. Daraus ergab sich eine niedrigere Honorierung bei der Behandlung von Privatversicherten.
Nun haben sich Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern (mit Ausnahme von Hamburg und Schleswig-Holstein) und der PKV-Verband auf Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Versicherte der Privaten Krankenversicherung (PKV) verständigt.
Die Neuregelung, die eine deutlich bessere Vergütung der psychotherapeutischen Leistungen mit sich bringt, gilt schon ab 1. Juli. Damit werden die Rahmenbedingungen für die Behandlung von Privatpatient*innen schon vor Inkrafttreten einer neuen GOÄ bzw. GOP verbessert. Die seit sieben Jahren etablierten Leistungen wie zum Beispiel die psychotherapeutische Sprechstunde, Akutbehandlung und Kurzzeittherapie sind in der alten GOP nicht enthalten. Durch die neuen Empfehlungen werden diese Lücken geschlossen.
Die dringliche Notwendigkeit einer grundlegenden Novellierung der veralteten Gebührenordnung ist jedoch weiterhin gegeben!
Lesen Sie zu der Einigung auch die Pressemitteilungen der Bundesärztekammer und der Bundespsychotherapeutenkammer.