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Aktuelle Nachrichten des bvvp – BW
KVBW beschließt Förderung der Nachqualifizierung zur Gruppenpsychotherapie
- 11. Juli 2024
Mit Wirkung zum 01.07.2024 tritt die, von den berufspolitisch Aktiven des bvvp-BW in der KVBW initiierte und vorbereitete und zusammen mit allen Mitgliedern des Beratenden Fachausschusses Psychotherapie auf den Weg gebrachte, „Richtlinie zur Förderung vertragsärztlicher und -psychotherapeutischer Weiterbildung für Gruppentherapie innerhalb der KVBW“ in Kraft. Wir freuen uns!
Die Vertreterversammlung der KVBW hat am 10.07.2024 mit großer Mehrheit für diese Richtlinie gestimmt und dafür, die Mittel aus dem Haushalt der KVBW bereit zu stellen. Unsere stetige Arbeit, das Bewusstsein der Ärzteschaft für die Belange der psychotherapeutischen Versorgung zu stärken, trägt auch darin Früchte.
Gefördert werden Maßnahmen der Nachqualifizierung zur Erlangung der Abrechnungsgenehmigung Gruppenpsychotherapie (Supervision, Theoriebausteine, Selbsterfahrung), wenn sie vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme bei der KVBW beantragt werden. Das maximale Fördervolumen beträgt 3.000 Euro pro AntragstellerIn. Ausgeschüttet wird die Förderung, wenn die ersten Gruppenpsychotherapieleistungen erbracht und über die KV abgerechnet werden.