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Gemeinsame PM der Verbände: KBV: Weiterbildung in der Praxis ist nicht nur „Nice to have“

  • 13. September 2024

Pressemitteilung des Verbändebündnisses aus bvvp, DPtV und VAKJP zu den Bemühungen um eine Finanzierung der Weiterbildung im ambulanten Sektor.  

Zum Hintergrund: Seit der Ausbildungsreform folgt dem Psychotherapiestudium mit anschließender Approbation eine fünfjährige Weiterbildung in Anstellung mit dem Abschluss als Fachpsychotherapeutin bzw. Psychotherapeut. Davon erfolgen mindestens zwei Jahre im ambulanten Bereich. In der Weiterbildung haben die bereits approbierten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Anspruch auf ein angemessenes Gehalt. Ohne Gesetzesänderung fehlen jedoch die strukturellen Voraussetzungen, damit die Praxen die dringend benötigten Weiterbildungsstellen schaffen können.