KV-Wahl 2022

2022 ist das Jahr der KV-Wahlen.

Bei der Wahl zur Vertreterversammlung haben Sie insgesamt fünf Stimmen, die Sie auf einzelne Kandidat*innen verteilen können.  Ihre Stimmen können Sie auch häufen und dabei einzelnen Kandidat*innen bis zu drei Stimmen geben. Die Summe aller Stimmen für eine Liste entscheidet darüber, wie viele der fünf Sitze sie in der Vertreterversammlung bekommt. Jede Stimme, die Sie Kandidat*innen auf der Liste geben, hat also Wirkung! An die Reihenfolge der Wahlbewerber*innen auf der Liste sind Sie nicht gebunden.

Stärken Sie mit Ihrer Stimmabgabe bitte insbesondere unsere Spitzenkandidatin und unsere Spitzenkandidaten!

Und denken Sie bitte an die Wahlfrist: Sie beginnt am 18. Juli und endet am 1. August 2022 um 18 Uhr.

Unsere Spitzenkandidat*innen stellen sich hier ausführlich vor: https://psychotherapeutenbuendnis-bw.de/wer-wir-sind/spitzenkandidaten/

Die Vertreterversammlungen in den KVen und der KBV sind die höchsten Beschlussorgane der ärztlichen/psychotherapeutischen Selbstverwaltung. Der bvvp informiert seine Mitglieder auf einer von Vorstandsmitglied Ulrike Böker erstellten Homepage-Sonderseite:

Was bedeutet Selbstverwaltung konkret?

Welche Aufgaben übernehmen die KVen?

Wer kann wählen?

Und vor allem: In welcher Weise können Sie vom Engagement der vielen bvvp-Aktiven in den Gremien profitieren.

Darüber hinaus möchten wir Sie dazu aufrufen, ihre bvvp-Vertretung durch Ihre Stimme bei den Wahlen in ihrer wichtigen Arbeit zu unterstützen.

Auch die Wahltermine der einzelnen KVen sind auf der Seite gelistet: https://bvvp.de/kv-wahlen/