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Newsarchiv

22.10.2026

Mitgliederinformation: Konkrete Ausgestaltung der Honorarverteilung in der KVBW

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21.10.2026

Info Aktuell: Gesetzliche Nachbesserungen wurden verabschiedet

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15.10.2026

TI-Störung: Was Praxen jetzt beachten sollten

Schnellinfo des bvvp Bundesverbands

Bei bestimmten Anschlüssen an die Telematikinfrastruktur (TI) bestehen weiterhin Störungen. Betroffen sind vor allem Verbindungen mit Konnektoren von RISE und secunet. Die gematik rät dringend davon ab, diese Konnektoren auszuschalten oder neu zu starten. Ein Neustart kann dazu führen, dass die Verbindung zur TI nicht wiederhergestellt wird. 

Was bedeutet das für Ihre Praxis?

  • Sie haben einen eigenen RISE- oder secunet-Konnektor: Lassen Sie ihn eingeschaltet und starten Sie ihn nicht neu. Klären Sie mit Ihrem IT-Dienstleister, ob ein Update eingespielt werden muss. Für RISE ist eine neue Firmware verfügbar.
  • Ihre TI-Verbindung ist bereits ausgefallen: Wenden Sie sich an Ihren IT-Dienstleister. Die gematik beschreibt eine technische Lösung, die durch den Dienstleister eingerichtet werden muss.
  • Sie nutzen TI-Gateway oder TIaaS: In der Praxis gibt es keinen eigenen Konnektor, den Sie aktualisieren oder neu starten müssen. Die zentrale Technik wird von der anbietenden Firma betreut. Da auch zentrale Anschlüsse betroffen sein können, wenden Sie sich bei einem TI-Ausfall an diese. 

Bitte laden Sie keine Updates selbst aus dem Internet herunter und verändern Sie die TI-Einstellungen nicht eigenständig.


28.09.2026

Ein klares Signal für Offenheit, Toleranz und Vielfalt! – bvvp bekennt sich zur offenen Gesellschaft

Eisenach, 25. September 2026. Zum Auftakt der diesjährigen Bundesdelegiertenversammlung des Bundesverbands der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) am 25. und 26. September in Eisenach setzen die Delegierten ein unmissverständliches Zeichen: Der Verband steht gemeinsam für eine offene, demokratische und vielfältige Gesellschaft.

Zu Ihrer Information lesen Sie hier die Pressemitteilung des bvvp Bundesverbandes. Sie finden diese auch auf der Internetseite des Bundesverbands unter: https://bvvp.de/positionspapiere/


24.09.2026

Neuer Orientierungswert 2027

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01.09.2026

Zur geplanten Reform des Nachrichtendienstrechtes: Das psychotherapeutische Patientengeheimnis darf nicht angetastet werden

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31.08.2026

bvvp-Schnellinfo: Aktueller Stand des Kürzungsgesetzes und der Entschließung zur Psychotherapie

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir wollen Sie wieder einmal auf den aktuellen Stand bringen, wie es mit der Umsetzung der Vorgaben des Kürzungsgesetzes und mit der Umsetzung der Entschließung zur Psychotherapie aussieht.

Zur Erinnerung: Diese Entschließung wurde vom Bundestag zusammen mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet. Sie ist zwar rechtlich nicht bindend, formuliert aber einen eindeutigen politischen Auftrag an die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen. Damit sollen die Versorgungskontinuität bereits begonnener Behandlungen über Ende 2026 hinaus gesichert, sowie extrabudgetäre Vergütungsausnahmen für die Kinder‑ und Jugendlichenpsychotherapie, schwer psychisch erkrankte Versicherte und dringliche Fälle definiert werden.

Wir hatten gehofft, dass sich das Bundeskabinett in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause am 12. August mit den konkreten gesetzlichen Formulierungen der Nachbesserungen für die psychotherapeutische Versorgung befasst. Dies war nicht der Fall. Man muss der Regierung und vor allem dem Bundesministerium für Gesundheit aber zugutehalten, dass die Abberufung von Ministerin Warken und die Neuberufung von Carsten Linnemann zum Bundesgesundheitsminister einiges an Neusortierung nötig macht und man sich im Ministerium in der neuen Besetzung erstmal genauer mit dem Thema befassen möchte und muss. 

Die erste Sitzungswoche des Bundestags findet Mitte September statt. Bis dahin – und auch darüber hinaus – nutzen wir alle Kontakte und Formate, um ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen. Und wir bitten Sie als unsere Mitglieder, das Thema in eventuellen Gesprächen mit Vertreter*innen der Politik immer wieder zu platzieren.

Bekanntermaßen hatten wir dazu zwei Stellungnahmen eingebracht, die Sie auch auf unserer Homepage einsehen können. Diese betreffen zum einen die Wiederaufnahme der angemessenen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen in das SGB V und zum anderen die konkrete Umsetzung der besagten Entschließung.

Zu unseren Positionspapieren: https://bvvp.de/positionspapiere/

Auch wenn eine gute berufspolitische Vertretung verlangt, dass man sich mit den realen Gegebenheiten beschäftigt und dazu Ideen entwickelt, ändert das nichts an unserer grundsätzlichen Haltung: Die Widereinbudgetierung der Psychotherapie ist ein großer und letztlich teurer Fehler und die einzige taugliche Lösung wäre die Rückkehr zur extrabudgetären Vergütung!

Ansonsten geht es bei der Umsetzung der bereits bestehenden gesetzlichen Änderungen darum, dass wir einen klaren Beschluss zur Abgrenzung und damit zum Schutz unseres Honorars in einem eigenen Fachgruppentopf bekommen, wie es das Gesetz vorsieht. Dafür ist der Bewertungsausschuss zuständig. Und im Folgeschritt geht es um die konkreten Vorgaben in den Honorarverteilungsvereinbarungen der regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen, die bis Ende des Jahres stehen müssen.

Wir bleiben dran! – Und Sie bleiben stets gut informiert!

Ihr bvvp Bundesvorstand und Ihr bvvp-BW


13.08.2026

Der Faktencheck: Mengensteuerung psychotherapeutischer Leistungen – wir klären auf!

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10.08.2026

Entschließung zur Psychotherapie: bvvp setzt auf Kabinettssitzung am 12. August – Koalition muss liefern!

Zu Ihrer Information lesen Sie hier die Pressemitteilung des bvvp Bundesverbandes. Sie finden diese auch auf der Internetseite des Bundesverbands unter: https://bvvp.de/positionspapiere/

Stellungnahme der Psychotherapieverbände zur angemessenen Vergütung:

Stellungnahme zur Entschließung Psychotherapie:


30.07.2026

Einladung zu einem erneuten Meet your Expert am 3. August

Wegen des anhaltend großen Interesses bietet der bvvp Bundesverband Ihnen die Teilnahme an einer weiteren „Meet your Expert“-Sonderveranstaltung an.

Wie Sie wissen, wurde am 10. Juli das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet. Die Profession fragt sich: Was kommt nun mit diesem Gesetz auf uns zu? Was bedeutet die Rückführung in die Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung? Was hat es mit dem Entschließungsantrag auf sich? Und wie können wir den Schutz der angemessenen Vergütung erhalten?

Unsere Expertinnen Dipl.-Psych. Ulrike Böker und Dr. Lisa Störmann-Gaede geben Antworten.

Mitglieder finden hierzu auch ergänzend das von unseren Referentinnen erstellte Info Aktuell: Was bedeutet das GKV-Kürzungsgesetz für meine Praxis? im Mitgliederbereich unter:

https://bvvp.de/mein-bvvp/praxismaterialien/mitgliederinfo/

Infos zur Veranstaltung:

Für wen: Die Veranstaltung (ohne Fortbildungspunkte!) ist kostenfrei und offen für Mitglieder und Nichtmitglieder.

Wann: 03.08.2026, 20:15 Uhr bis 21:15 Uhr

Wer: Dipl.-Psych. Ulrike Böker und Dr. Lisa Störmann-Gaede

Wie: Online-Veranstaltung

Zur Anmeldung: https://t1p.de/ttbva