Newsarchiv
02.04.2026
bvvp fordert: Schluss mit den Falschinformationen von GKV-Spitzenverband, AOK und vdek
Zu Ihrer Information lesen Sie hier die Pressemitteilung des bvvp Bundesverbandes.
Sie finden diese auch auf der Internetseite des Bundesverbands unter: https://bvvp.de/positionspapiere/
01.04.2026
bvvp verurteilt Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit aufs Schärfste
Zu Ihrer Information lesen Sie hier die Pressemitteilung des bvvp Bundesverbandes.
Sie finden diese auch auf der Internetseite des Bundesverbands unter: https://bvvp.de/positionspapiere/
26.03.2026
Demonstration „Kürzungsstopp“ in Karlsruhe
Am 21. März versammelten sich ca. 350 Kolleginnen und Kollegen in Karlsruhe, um gegen die durch den Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossene Absenkung des Honorars für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 % zu protestieren. Der Ärger und die Empörung in der Psychotherapeutenschaft ist nur zu gut nachvollziehbar, denn die Absenkung bedroht die wirtschaftliche Basis und die Planungssicherheit in unseren Praxen, sie macht die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung des Nachwuchses noch schwieriger und gefährdet insgesamt die psychotherapeutische Versorgung. Sie ist ein Schlag ins Gesicht der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die sich sehr engagieren, dem wachsenden Bedarf psychotherapeutischer Versorgung gerecht zu werden.
Verschiedene Redebeiträge machten die durch die Absenkung entstehenden Probleme deutlich und forderten eine umgehende Rücknahme. Der bvvp-BW beteiligte sich mit einem Redebeitrag von Peter Baumgartner. Er bedankte sich bei den Initiatoren für die Organisation dieser Protestveranstaltung innerhalb kürzester Zeit. Er betonte, der lautstarke öffentliche Protest gegen diesen respektlosen Umgang mit unserer Fachgruppe unterstütze die Maßnahmen der Verbände, KVen und KBV, um diesen Beschluss rückgängig zu machen.
23.03.2026
#jetztwirdeslaut: Stand der Dinge – und bvvp-Unterstützungsangebote
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
unser Protest gegen die skandalöse Abwertung der psychotherapeutischen Leistungen um 4,5 Prozent geht weiter.
Zum Stand der Dinge:
Erfreulich ist die große Unterstützung des gesamten KV-Systems: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat bekanntermaßen inzwischen Klage gegen den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses eingereicht. Und alle KVen haben in einem gemeinsamen Brief an den Bundeskanzler Friedrich Merz, diesen dazu aufgefordert, die ambulante Versorgung zu stärken und von Kürzungen abzusehen.
Außerdem hat der bvvp zusammen mit der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) um Beanstandung des Beschlusses gebeten.
Flankiert werden diese Aktionen innerhalb des Systems von Ihren Protesten durch Demos, medienwirksame Interviews und Briefe an Abgeordnete sowie an das Bundesgesundheitsministerium. Ein entsprechendes Musteranschreiben finden Sie auf unserer Sonderseite. All das verleiht dem Ganzen eine ungeheure Stoßkraft!
Wir bieten Ihnen viele Unterstützungsangebote für Ihr Engagement an:
Alle Materialien und Informationen für Ihren Protest finden Sie stets aktualisiert auf unserer Sonderseite: https://bvvp.de/jetzt-wird-es-laut/ .
Der Praxisaushang
Auf vielfachen Wunsch lassen wir Ihnen heute im Zusammenhang mit der geplanten Abwertung der psychotherapeutischen Leistungen einen Aushang für das Wartezimmer zukommen.
Wie stets bei berechtigten Protesten müssen Sie selbst entscheiden, ob Sie das Praxis-Wartezimmer politisieren möchten oder nicht. Wir möchten in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass es gesetzlich erlaubt ist, Patient*innen zu informieren, nicht jedoch, sie zur Unterschrift aufzufordern. Bitte beachten Sie generell, dass bei allem verständlichen Ärger trotzdem weiterhin die berufs- und sozialrechtlichen Regelungen gelten.
Unsere Demoplakate
Auf unserer Homepage finden Sie nun auch eine Fülle von Druckvorlagen für Plakate mit griffigen und starken Slogans für Ihre Protestaktionen gegen die Honorarkürzungen. Einfach in schwarz-weiß oder farbig herunterladen, im gewünschten Format ausdrucken oder im Copy-Shop auf Pappe ziehen lassen.
Ein Tipp: Die Motive eignen sich auch bestens als kraftvolle Botschaften im Status Ihres Messengerdienstes.
Unsere Infoveranstaltung zum Protest
Wegen der großen Nachfrage nach unserer ersten Sonderinfoveranstaltung zum Thema „Politischer Fahrplan nach Kürzung der psychotherapeutischen Versorgung“ bieten wir am 30. März 2026 von 19:15 bis 20:15 Uhr eine weiteres Online-Infomeeting an. Ulrike Böker, Stellvertretende Vorsitzende und bvvp-Vergütungsexpertin, klärt über Hintergründe und politische Maßnahmen auf.
Exklusiv für Mitglieder – melden Sie sich hier an!
Wir danken allen, die sich hier zusammen mit uns für eine angemessene Vergütung und damit auch für die angemessene Wertschätzung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung einsetzen!
#jetztwirdeslaut
Ihr bvvp Bundesvorstand und Ihr bvvp Baden-Württemberg
20.03.2026
Zur Resolution der bvvp-Frühjahrsdelegiertenversammlung: Zugang zur ambulanten Versorgung
Berlin, 20. März 2026. Die Delegierten des Bundesverbands der Vertragspsychotherapeuten e.V. (bvvp) sprachen sich auf ihrer Frühjahrsdelegiertenversammlung 2026 entschieden gegen starr definierte und für alle Patient*innen obligat einzuhaltende Zugangswege in die ambulante Versorgung aus.
Lesen Sie hier die Pressemitteilung:
Anlagen:
19.03.2026
„KVBW unterstützt Klage gegen Absenkung der Honorare der Psychotherapeuten“
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nachstehende Pressemitteilung wurde der KV BW wurde versandt und kann auf der Website nachgelesen werden.
Aktuelle Pressemitteilungen | KVBW (kvbawue.de)
12.03.2026
Schnellinfo: Deutliche Abwertung der psychotherapeutischen Leistungen – nun werden alle Mittel des Kampfes aktiviert!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
gestern, am 11. März, war es so weit: Der Bewertungsausschuss sollte über unsere „angemessene“ Vergütung entscheiden. Hintergrund: Eine mit 36 Sitzungen in 43 Wochen des Jahres maximal ausgelastete psychotherapeutische Praxis muss mindestens den Durchschnittsertrag anderer grundversorgender Facharztgruppen erwirtschaften können. So hatte es das Bundessozialgericht in einem wichtigen Urteil aus dem Jahr 1999 festgelegt.
Das Ergebnis wurde dann im Erweiterten Bewertungsausschuss mit den Stimmen der Unparteiischen und der Krankenkassen und gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Vereinigung KBV entschieden und ist nicht nur enttäuschend, sondern vollkommen inakzeptabel!
Die betroffenen Leistungen – dies sind bekanntlich alle genehmigungspflichtigen Leistungen, die Psychotherapeutischen Sprechstunden und die Akutbehandlungen – werden zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent abgesenkt.
Damit profitieren die Psychotherapeut*innen nicht nur nicht mehr von der Steigerung des Orientierungswerts im Jahr 2026, der ab Januar zunächst eine Anhebung der Vergütung um 2,8 Prozent erwirkte, sondern sie rutschen auch noch unter die Vergütung vom letzten Jahr. Das ist angesichts des sowieso beständig letzten Rangs auf der Einkommensskala des KV-Systems ein Skandal!
Im Gegenzug werden die Strukturzuschläge um 14,25 Prozent angehoben, in denen die normativen Personalkosten eines/einer halben medizinischen Fachangestellten abgebildet werden. Das wirkt sich für all jene Praxen deutlich positiv aus, die ihren vollen oder halben Versorgungsauftrag bestmöglich ausfüllen. Aber das ist letztlich, angesichts der erheblichen Abwertung der eigentlichen Leistungen, nur Makulatur!
Wir werden nun, auch in Abstimmung mit den anderen Verbänden, den Beschluss rechtlich prüfen und überlegen, welche weiteren Maßnahmen – gegebenenfalls auch als Protest auf der Straße – nun zu treffen sind.
Die wichtigste rechtliche Frage ist, ob die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) überhaupt eine Abwertung der Leistungen zulässt, oder ob es immer nur um die Prüfung gehen muss, welche honorarsteigernde Anpassung vorgenommen werden sollte. Es geht um die Mindestvergütung und es geht um eine ohnehin vollkommen ungerechte Formel des Vergleichs vom Maximum des Verdiensts mit dem Durchschnitt anderer ärztlicher Verdienstgruppen. Diese rechtliche Frage werden wir auch dem Bundesministerium für Gesundheit als Aufsichtsbehörde stellen!
Zu den Details:
Wir hatten Sie im Vorfeld umfangreich über die Inhalte und das Procedere der Verhandlungen informiert. Es gab sehr viele Vorgespräche und gemeinsame Überlegungen mit der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der zuständigen Honorarabteilung, die uns an allen Stellen bestmöglich unterstützt hat.
Nachdem im Bewertungsausschuss keine Einigung zwischen den beiden Verhandlungspartnern KBV und GKV-Spitzenverband erzielt werden konnte, – beide Bänke haben jeweils drei Stimmen – wurde der Erweiterte Bewertungsausschuss angerufen. Das Angebot der Kassen wäre mit einer noch deutlicheren Abwertung einhergegangen, was vollkommen inakzeptabel war. Die KBV forderte hingegen mit guten Argumenten eine Anpassung der bisherigen Berechnungssystematik, verbunden mit einer daraus resultierenden Beibehaltung der bisherigen Bewertungen der betroffenen Leistungen.
Bei Hinzuziehung des Erweiterten Bewertungsausschusses kommen drei unparteiische Mitglieder dazu; den Vorsitz führt seit vielen Jahren Professor Wasem. Und nun wird es knifflig, denn man weiß nie, welchen Beschlussentwurf Professor Wasem vorlegen wird, und von welcher Bank er dann die notwendigen Stimmen für eine Mehrheit erhält. Damit ist das Anrufen des „Erweiterten“ immer mit einem gehörigen Risiko verbunden, denn es kann in alle Richtungen ausgehen. Man kann also besser dastehen, als wenn im Bewertungsausschuss ein Kompromiss gefunden wird, man kann aber auch deutlich schlechter dastehen. Deshalb geht man dieses Risiko nur dann ein, wenn das Angebot der Gegenseite vollkommen inakzeptabel ist – und diese Situation war im aktuellen Fall mit dem Vorschlag der GKV zur angemessenen Vergütung gegeben.
Professor Wasem hat die guten Argumente der KBV zu einem kleinen Teil aufgegriffen und demgemäß die bisherige Systematik zugunsten der Psychotherapeut*innen in geringem Maße angepasst. Aber er hat nicht alle Argumente als überzeugend bewertet, sodass nun dieses Ergebnis zustande kam. Außerdem hat er darauf verwiesen, dass man schon die letzten beiden Male auf eine eigentlich anstehende Abwertung verzichtet habe, dass die Psychotherapeut*innen somit nun deutlich oberhalb der vom BSG vorgeschriebenen Untergrenze lägen, und dass man dies kein drittes Mal so fortsetzen könne.
Neben der neuen Bewertung der genannten Leistungen gibt es noch einen weiteren Beschlusspunkt, der von Professor Wasem zusammen mit der GKV verabschiedet wurde: Es wird der Auftrag erteilt, dass der Bewertungsausschuss die Berechnungssystematik für die psychotherapeutische Vergütung grundsätzlich überprüfen und weiterentwickeln soll. Es wurde also anerkannt, dass es hier an vielen Stellen problematische Stellen gibt. Aber für einen dieser Erkenntnis entsprechenden zurückhaltenden Beschluss hat es dennoch nicht gereicht: Es ist erschütternd.
Der bvvp ist entschlossen, mit aller Kraft gegen diese Honorarkürzung einzutreten. Über die nächsten Schritte werden die Mitglieder fortlaufend informiert.
Jetzt wird es laut!
Ulrike Böker
für den bvvp Bundesvorstand und den bvvp Baden-Württemberg
10.02.2026
Häusliche Gewalt bleibt meist unsichtbar: bvvp fordert massiven Ausbau psychosozialer Unterstützung
Pressemitteilung – zu Ihrer Information
Berlin, 10. Februar 2026. Die Dunkelfeldstudie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA) zeigt extrem niedrige Anzeigequoten bei Gewalt in (Ex)-Partnerschaften auf. Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp e.V.) fordert: Die Politik muss psychosoziale Hilfen schnell, niedrigschwellig und verlässlich finanzieren.
Die am 10.02.2026 veröffentlichten Ergebnisse der Studie zeigen ein klares Bild: Gewalt in (Ex-)Partnerschaften ist weit verbreitet und bleibt überwiegend unsichtbar, weil nur ein sehr kleiner Teil der Fälle angezeigt und polizeilich bekannt wird. Der bvvp fordert Bund und Länder deshalb auf, psychosoziale Unterstützung als eine zentrale Säule des Gewaltschutzes deutlich auszubauen: schnell erreichbar, einfach zugänglich und dauerhaft finanziert.
Zum Hintergrund: Die LeSuBiA-Studie basiert auf der Befragung von 15.479 Personen im Alter von 16 bis 85 Jahren; die Erhebung fand zwischen Juli 2023 und Januar 2025 statt. Die Studie zeigt, dass 44,5 Prozent der Befragten im Laufe ihres Lebens psychische Gewalt in (Ex-)Partnerschaften erfahren haben. 23,6 Prozent gaben an, solche Erfahrungen innerhalb der letzten 5 Jahre gemacht zu haben. Körperliche Gewalt in (Ex-)Partnerschaften betrifft 16,1 Prozent der Befragten im Laufe ihres Lebens und 5,7 Prozent in den letzten 5 Jahren. Gleichzeitig sind die Anzeigequoten sehr gering. Bei psychischer Gewalt liegt der Anteil der zur Anzeige gebrachten Fälle meist unter drei Prozent. Bei körperlicher Gewalt zeigen Frauen 2,7 Prozent und Männer 3,5 Prozent der Vorfälle an. Insgesamt liegen die Anzeigenquoten für psychische und körperliche Gewalt in
(Ex-)Partnerschaften mit unter fünf Prozent sehr niedrig.
Mathias Heinicke, Bundesvorsitzender des bvvp, erklärt: „Wenn Gewalt in Beziehungen in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht zur polizeilichen Anzeige kommt, darf Hilfe nicht erst einsetzen, wenn Betroffene zur Polizei gehen. Dann muss psychosoziale Unterstützung früher ansetzen: niedrigschwellig, schnell und ohne bürokratische Hürden. Hier muss die Politik handeln und eine flächendeckende und dauerhafte Finanzierung solcher Angebote sicherstellen.“ Ulrike Böker, Stellvertretende Bundesvorsitzende des bvvp, ergänzt: „Diese Zahlen offenbaren ein strukturelles Problem: Hilfe erreicht Betroffene oft zu spät oder gar nicht. Wir brauchen sofortige Krisenhilfe, klare Lotsenwege und zeitnahe psychosoziale Unterstützung. Wer Gewalt erlebt, darf nicht an strukturellen Hürden scheitern.“
Aus Sicht des bvvp muss diese psychosoziale Unterstützung so organisiert sein, dass Betroffene, unabhängig davon, ob sie Anzeige erstatten wollen, schnell Hilfe erhalten. Dazu gehören sofort erreichbare Krisen- und psychosoziale Beratungsangebote (telefonisch, digital und vor Ort), sowie klare Lotsen- und Kooperationsstrukturen zwischen Polizei und Justiz, medizinischer Versorgung, Jugendhilfe und Opferschutz sowie gegebenenfalls psychotherapeutischen Angeboten.
Die LeSuBiA-Studie erfasst Gewalterfahrungen in der Bevölkerung ab 16 Jahren. Direkte Aussagen zur Betroffenheit von Minderjährigen unter 16 Jahren sind somit nicht möglich. Doch es ist angesichts der in Studie ermittelten hohen Verbreitung von Gewalt in (Ex)-Partnerschaften und der sehr niedrigen Anzeigequoten sehr naheliegend anzunehmen, dass auch für das familiäre Umfeld hohe psychosoziale Unterstützungsbedarfe bestehen. Auch mit Blick auf die Kinder und Jugendlichen ist die Politik in der Pflicht. Der bvvp fordert daher: Hilfesysteme müssen so finanziert und organisiert werden, dass auch bei diesen Unterstützung frühzeitig und niedrigschwellig ankommt und greifen kann, bevor Belastungen chronisch werden und Folgeschäden entstehen.
Die Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“ finden Sie hier.
Die Pressemitteilung haben wir für Sie auch auf unserer Internetseite Positionspapiere hinterlegt.
Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten, bvvp, ist der Verband, der sich berufsgruppen- und verfahrensübergreifend für die Interessen aller Vertragspsychotherapeut*innen einsetzt. In ihm haben sich etwa 6.000 Ärztliche Psychotherapeut*innen, Psychologische Psychotherapeut*innen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen aller anerkannten Richtlinienverfahren zusammengeschlossen.
Für den bvvp Bundesverband und bvvp Baden-Württemberg
Dipl.-Psych. Mag.rer.nat. Mathias Heinicke & Dipl.-Psych. Ulrike Böker
05.02.2026
„ePA für Alle“ – Kompliziertes Regelwerk, einfache Handhabung in der Praxis
Online-Veranstaltung 25.02.26 um 19:30 bis 21.00 Uhr des bvvp Nordrhein
Die Teilnehme ist landesverbandübergreifend möglich. Die Anmeldung erfolgt unter:
Die Einladung des bvvp Nordrhein finden Sie hier:
04.02.2026

