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Newsarchiv

11.11.2025

Chance vertan – Neue Regelung zur psychotherapeutischen Weiterbildung löst das Finanzierungsproblem nicht

Mit dem aktuellen Beschluss des „Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP)“ wurde letzte Woche Donnerstag die Problematik der Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung erkannt und politisch adressiert. Doch leider wurde in dieser Gesetzesnovelle versäumt, dringend notwendige Regelungen in einigen wichtigen weiteren Bereichen zu schaffen, betont der bvvp Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten e.V. (bvvp).

Der bvvp Bundesvorsitzende Mathias Heinicke fasst zusammen: „Politische Absichtserklärungen gab es inzwischen genug, diese reichen aber nicht. Wenn wir auch langfristig sicherstellen wollen, dass es ausreichend psychotherapeutischen Nachwuchs für die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen gibt, braucht es eine verlässliche Finanzierungsgrundlage – sonst bleiben die angestrebten Reformziele leere Worte.“

Den vollständigen Text der bvvp Pressemitteilung finden Sie im Anhang.


02.12.2019

bvvp unterstützt Petition „Mehr Personal für psychische Gesundheit“: Jetzt können Sie unterzeichnen!

Liebe Mitglieder,

der bvvp unterstützt eine wichtige Bundestags-Petition des Bundesverbandes der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen e. V. (BApK) für mehr Personal in psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen und psychosomatischen Kliniken, die Sie jetzt unterzeichnen können: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_09/_24/Petition_99626.nc.html.

Lesen Sie hier die gesamte Meldung des Bundesvorstandes.


10.09.2019

Info zur Meldung der Praxiszeiten

„Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die KV hat an alle Niedergelassenen ein Schreiben zu den neuen Bestimmungen der Mindestsprechzeiten und zu den notwendigen Angaben der Praxis auf der Homepage der KV verschickt.
Hintergrund ist das neue Gesundheitsgesetz, das nun 25 statt 20 Stunden an Mindestzeit, die ein voller Sitz der Patientenversorgung zur Verfügung steht, fordert. Bei halben Sitzen reduziert sich diese Zeit auf die Hälfte. Wir hatten darüber ausführlich informiert.
Außerdem schreibt das neue Gesetz vor, dass diese Zeiten einer Praxis auf der Homepage der KV in der Arztsuche veröffentlicht werden müssen.
Was gibt es nun zu tun?

  • Prüfen Sie auf der Homepage der KV in der Arztsuche, welche Zeiten bei Ihrer Praxis angegeben sind. Jede Praxis hat dort einen Eintrag!
  • Es müssen zwingend bei vollen Sitzen 25 Stunden und bei halben Sitzen 12,5 Stunden angegeben werden, die potentiell mit Patienten belegt werden können. Ob diese dann tatsächlich gefüllt werden, hat mit dieser Meldung nichts zu tun!
  • Die ausschließliche Angabe „nach Vereinbarung“ ist nicht mehr zulässig.
  • Sie können aber neben den Zeiten den Zusatz angeben „Termine innerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung“
  • Das Angebot der Behandlungszeiten hat nichts zu tun mit der Meldung der telefonischen Erreichbarkeitszeiten. Auch diese sind zu finden in der Arztsuche bei der jeweiligen Praxis, aber unter einer anderen Rubrik.
  • Wenn die Zeiten bei Ihnen passen, dann müssen Sie nichts tun.
  • Falls nicht: Änderungen können Sie vornehmen unter:
    https://www.kvbawue.de/meldeformular
  • Offene Sprechstunden sind für Psychotherapeuten keine Pflicht und müssen folglich auch nicht angegeben werden
  • Wenn Sie keine Homepage haben, dann reicht erstmal die Veröffentlichung der Zeiten auf der Homepage der KV. Wir gehen nicht davon aus, dass die KV die Praxisschilder kontrollieren wird.
    Der Gesetzgeber hat leider auch den Auftrag der genaueren Prüfung der Versorgungsaufträge durch die KVen vorgegeben. Die niedrigste und einfachste Stufe, auf der dies stattfinden kann, ist die Sichtung der Zeiten der Praxen in der Arztsuche.
    Deshalb ist es so wichtig, dass Sie hier unbedingt die Mindestzeiten erfüllen!!
    Und noch ein Hinweis: Die Regelungen haben wir nicht der KV zu verdanken, sondern dem Gesundheitsminister. Die KV muss die Gesetze umsetzen, und der Gesetzgeber drängt die Selbstverwaltung immer mehr in die Rolle der „Polizei“ und Kontrollinstanz.
    Wir sind mit der KV im Gespräch und setzen uns als berufspolitische Vertreter dafür ein, die beste Lösung für die Mitglieder zu finden. Erfreulicherweise zieht die KV mit uns an einem Strang auf der Suche nach möglichst wenig drangsalierenden Lösungen.
    Erfreulich ist dies alles jedenfalls trotzdem nicht.
    Herzliche Grüße
    Ihr bvvp-BW Vorstand
    Ulrike Böker“

14.08.2019

Mitgliederversammlung verschoben

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Leider gibt es eine Verzögerung im Verschmelzungsprozess unserer Verbände. Dadurch können wir nicht – wie Ihnen bereits angekündigt – am 23. September unsere Verschmelzungssitzung abhalten. Aber wir sind aktiv.

Stand heute ist folgender: Beim Registergericht Freiburg ist der Antrag auf Eintragung des bvvp-BW in das Vereinsregister beantragt. Dadurch wird aus dem bisherigen bvvp-BW der bvvp-BW e.V. Mit diesem eingetragenen Verein werden im Herbst unsere vier Regionalverbände verschmelzen auf der Grundlage des sog. Verschmelzungsvertrages. Dieser wird vor einem Freiburger Notar geschlossen durch die zur Vertretung berechtigten Vorstandsmitglieder des jeweiligen Verbandes. Damit liegt ein gültiger Verschmelzungsvertrag vor.

Danach werden in allen vier Mitgliederverbänden außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen, in denen die anwesenden Mitglieder mit einer 3/4-Mehrheit ihre Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag geben müssen in Anwesenheit eines Notars. Dies ist der sog. Zustimmungsbeschluss. Durch diesen Zustimmungsbeschluss tritt dann die Verschmelzung des jeweiligen Verbandes mit dem bvvp-BW e.V. zum 1. Januar 2020 in Kraft. Den Zustimmungsbeschluss hatten wir im vvpnw bereits für den 23.09.2019 geplant, können ihn aber nun wegen Verzögerungen beim Erstellen der Verträge nicht durchführen.

Wir planen diese Sitzung für Oktober oder November, so dass nach aller Voraussicht wie geplant die Verschmelzung zum 1. Januar 2020 vollzogen werden kann. Die Einladung dazu werden wir Ihnen rechtzeitig zuschicken.

Mit freundlichen Grüßen

Katharina Miller, Mathias Heinicke


06.08.2019

Beitragseinzug im August 2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Die Verschmelzung unserer Verbände ist in Vorbereitung. Das Einzugsverfahren des Mitgliedsbeitrags wird damit vereinheitlicht. Deshalb ist der Einzug des hälftigen Mitgliedsbeitrags nicht Anfang Juli erfolgt, sondern wird im August stattfinden. Wir hoffen, dass alles gut funktionieren wird.

Einen schönen Sommer und herzliche Grüße

Ihr vvpnw-Vorstand


02.07.2019

„Psychologists for future“ auf der bvvp-Homepage? – ein Widerspruch

„Ja, wir könnten jetzt was gegen den Klimawandel tun, aber wenn wir dann in 50 Jahren feststellen würden, dass sich alle Wissenschaftler doch vertan haben und es gar keine Klimaerwärmung gibt, dann hätten wir völlig ohne Grund dafür gesorgt, dass man selbst in den Städten die Luft wieder atmen kann, dass die Flüsse nicht mehr giftig sind, dass Autos weder Krach machen noch stinken und dass wir nicht mehr abhängig sind von Diktatoren und deren Ölvorkommen. Ja, da würden wir uns ganz schon ärgern.“(Marc-Uwe Kling)

Soweit, so richtig. Aber gehört ein Statement „Psychotherapists for Future“ auf die Homepage eines Berufsverbandes? Ich meine: Nein! Es ist unsere ureigenste Aufgabe als Therapeut nicht zu werten, keine Ratschläge zu geben, unsere private Meinung zurückzuhalten. Wir verhelfen der Meinung der Menschen zur Geburt, wir helfen bei der Meinungsfindung, helfen, das eigene Ziel zu finden und wir unterstützen dabei, selbst Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen. In diesem Sinn sollten wir auch als Berufsverband ein Vorbild sein. Wir dürfen unsere Position nicht missbrauchen und durch wertende Aussagen eine Richtung vorgeben. Unsere Patienten wollen uns in die Retterrolle drängen. Wir, in den helfenden Berufen, werden oft genug verführt, diese auch zu übernehmen. Nur ist diese Übertragung zu bearbeiten und nicht auszuagieren. Dies Prinzip ist richtig, und sollte auch auf der Metaebene des Berufsverbandes nicht aufgegeben werden.

Die Angst um das Klima mag berechtigt sein. Aber es gibt auch noch die Angst um die Vermüllung der Meere, Angst vor 5G, den Flüchtlingen, dem Aussterben der Bienen … Wollen wir da überall Position einnehmen? Das Klima ist schon lange als Thema bekannt. Erst, seit sich Kinder zu Wort melden, ist es plötzlich wichtig? Wahrscheinlich ist es jetzt erst emotional geworden. Plötzlich bekommen wir kollektive Schuldgefühle. Statt jetzt auf so einen billigen, nichtssagenden Slogan einzugehen, sollten wir an die Umwelt denken, wenn die lieben Kleinen mal wieder mit dem SUV direkt vor der Schule abgesetzt werden, wenn wir Ihnen eine Pampers umbinden und die Blumenwiese aus Angst vor Bienenstichallergien durch ein steriles Kiesbeet tauschen. 

Sicher ist, wir sollten den Menschen helfen, mit den Ängsten umzugehen. Auch mit der Endlichkeit des Lebens (auch auf der Erde) und mit der eigenen Verantwortung dafür. Aber eben ohne konkrete Vorgaben, was richtig oder falsch ist. Auch, wenn ich persönlich mit Marc-Uwe Klings Zitat konformgehe und letztlich das Ziel oder die Nebenwirkung attraktiv finde, gehört unsere Meinung – unabhängig von der persönlich gefühlten Wichtigkeit – nicht auf unsere Homepage.


26.06.2019

Trauer um Trudi Raymann

Der VVPNW trauert um Trudi Raymann, die am 24.06.19 im Alter von 67 Jahren gestorben ist.
Trudi Raymann war Diplompädagogin und analytische und tiefenpsychologisch orientierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin. Nach dem Studium der Sozialpädagogik in Tübingen war sie langjährig an psychologischen Beratungsstellen tätig und seit 1994 niedergelassen in eigener Praxis in der Stuttgarter Innenstadt.
Frau Raymann war seit Gründung des vvpnw im Vorstand aktiv. Sie verfügte über umfassende Kenntnisse in den unterschiedlichsten Themenbereichen, die sie mit kritischem Urteilsvermögen analysierte und ihre Ansichten fundiert nicht nur im vvpnw vertrat. Detaillierte Information und Hilfsbereitschaft gegenüber den Kolleginnen und Kollegen im Verband waren ihr immer ein großes Anliegen.
Als Mitglied des Errichtungsvorstandes und des ersten Vorstandes war sie zwischen 2000 und 2005 sehr intensiv am Aufbau der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg beteiligt und war bis zuletzt (2018) Mitglied der LPK-BW-Vertreterversammlung.

Mit Trudi Raymann verliert der bvvp eine engagierte Streiterin für die Belange der Psychotherapeuten, insbesondere der KJP im Verband.
In ihrer Art, Dinge gründlicher zu durchdenken, ihrem Mut zu klarer Positionierung und ihrer konstruktiven Widerständigkeit hat sie zum lebendigen innerverbandlichen Diskurs und zur Entwicklung des bvvp mit beigetragen.

Allen Angehörigen und Freunden von Trudi Raymann möchten wir unser tiefes Mitgefühl aussprechen.

Dr.Katharina Miller , Mathias Heinicke


26.03.2019

PiA, was willst du denn?

Ich kämpfe seit meinem Psychologiestudium in der Berufspolitik für die Reform der Ausbildung für psychologische PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendpsychotherapeutInnen. Denn im Moment ist es noch so, dass diesen Beruf nur machen kann, wer das auch wirklich und bis über die eigene Belastungsgrenze hinaus möchte.

PsychotherapeutInnen in Ausbildung (PiA) haben ein abgeschlossenes Studium und werden als AkademikeIinnen in Deutschland in einer „postgradualen Ausbildung“ ausgebeutet. Wir fallen in alle erdenklichen Gesetzeslücken, haben keinen sozialrechtlichen Status und keinen Anspruch auf Bezahlung, Urlaub, Mutterschutz, eine normale Krankenversicherung etc. Zusätzlich müssen wir unsere Ausbildung selbst bezahlen (zwischen 15.000,- und 80.000,- € Ausbildungskosten), das Geld dafür müssen wir privat aufbringen, entweder durch Eigenkapital (wer hat das schon nach einem Studium und zu Beginn der eigenen beruflichen Laufbahn?), durch einen Kredit (verschuldet in den Beruf starten), durch wohlhabende(re) Angehörige oder durch zusätzliche Nebenjobs, was die Ausbildungsdauer zusätzlich verlängert und eine enorme Belastung bedeutet.

Jens Spahn ist der dritte Gesundheitsminister, der uns eine Reform verspricht und an dieser Reform bastelt. Tatsächlich gibt es jetzt, nach über 15 Jahren Protest, einen Kabinettsentwurf. So weit waren wir noch nie. So nah war das Ende der Misere noch nie. Oder?

Der Kabinettsentwurf enthält viele Punkte, die der Berufsstand sich gewünscht hat und die ich als sinnvoll erachte: Ein Approbationsstudium, zugeschnitten auf die spätere Tätigkeit (ich habe mich durch mein Psychologiestudium allenfalls auf die Diagnostik vorbereitet gefühlt!), das den AbsolventInnen einen sozialrechtlichen Status verleiht und die rechtlich abgesicherte Möglichkeit, PatientInnen zu behandeln, ohne dabei Gefahr zu laufen, nur halblegal zu arbeiten; eine Regelung, die die stationäre Weiterbildung nach dem Studium so ausgestaltet, dass wir einen echten Arbeitsvertrag bekommen und sogar Geld verdienen.

Die Ausbildungsinstitute, die uns die Organisation vereinfachen und die Ausbildung aus einer Hand anbieten, werden als Weiterbildungsinstitute weiter bestehen. Das ist ein großer Vorteil gegenüber der Facharztweiterbildung für PsychosomatikerInnen und PsychiaterInnen in Deutschland, die sich alles selbst zusammensuchen müssen und keine Bezugskohorte haben, in der sie sich entwickeln und heimisch fühlen können.

Es gibt jetzt – im Unterschied zum Referentenentwurf vom Jahresanfang – sogar die Möglichkeit für diejenigen, die schon ein Psychologie- oder (Sozial-)Pädagogik-Studium begonnen haben und TherapeutInnen werden wollen, in den neuen Studiengang zu wechseln.

Und trotz all dieser positiven Aspekte gibt es da auch noch ein dickes Problem. Die jetzigen PiA, die, die seit Jahren protestieren, auf die Straße gehen, Gespräche mit PolitikerInnen führen, Unterschriften sammeln, Petitionen einreichen, sie werden nichts davon haben. Wir dürfen unsere Ausbildung nach den bisherigen Regelungen beenden (innerhalb von 12 Jahren, was für die analytische Ausbildung zu kurz ist) und unseren Titel behalten.

Spahn sagte Anfang März während einer Podiumsdiskussion in Dresden dazu:

„Am Ende muss es halt bezahlt werden. Und deswegen nehme ich das gerne noch mal mit, aber ich sage jetzt nichts zu; was nützt es euch denn, wenn ich euch jetzt für den Applaus zusage ‚Jo, ihr habt recht, die PiA finanzieren wir auch‘ und wenn ich dann in Berlin bin erinnere ich mich nicht mehr daran. (…) Dann bin ich lieber ehrlich und sage: In dem Finanzrahmen, den wir jetzt gerade haben für die PT-Ausbildung, und der ist schon ein dreistelliger Millionenbetrag durch die Neuerung, ist das im Moment nicht drin.“

Das bedeutet zwölf weitere Jahre, Tausende PiA, die das Pech haben, zu früh dran zu sein und deswegen diesen Missstand weiter ertragen zu müssen. So wird man früh als angehende PsychotherapeutIn daran gewöhnt, dass man der Politik und den Kassen immer zu teuer ist, dass unsere Arbeit nicht in Relation gesetzt wird zu dem gesamtgesellschaftlich-volkswirtschaftlichen Nutzen, den wir erbringen.

FunktionärInnen der Berufsverbände sagen hinter verschlossenen Türen, dass es halt keine andere Möglichkeit mehr gebe, dass man sich damit jetzt abfinden müsse, und dass wir die große Reform nicht dadurch in Gefahr bringen dürften, dass wir jetzt noch eine „kleine Lösung“ für uns einforderten, oder sie stellen gleich infrage, dass die Probleme der PiA lösbar seien.

Liebe FunktionärInnen, liebe PolitikerInnen, wir fordern seit über 15 Jahren Änderungen für uns – und wir werden jetzt nicht aufgeben. PiA sind darauf trainiert, sich durchzubeißen.

Deswegen fordern wir:

  • Maßnahmen zur sofortigen Verbesserung der jetzigen Psychotherapeutenausbildung:
    • Festlegung des arbeits- und sozialrechtlichen Status von PiA für alle Ausbildungsabschnitte, inklusive einer rechtssicheren Berufsbezeichnung.
    • Angemessene Bezahlung der PiA, orientiert an ihrer akademischen Qualifikation über alle Ausbildungsabschnitte, auch vor dem Hintergrund eigenständig erbrachter Versorgungsleistungen von PiA.
    • Garantie eines Schutzstatus für PiA, die sich aktuell in Ausbildungsstätten befinden und ihre Ausbildung abschließen können müssen, auch wenn die jetzigen Ausbildungsinstitute aus ökonomischen, organisatorischen oder sonstigen Gründen eine vorzeitige Abkehr von der aktuellen Ausbildung nach dem PsychThG von 1998 beabsichtigen.
    • Für die Phase des Übergangs von alter PsychotherapeutIinnenausbildung (PsychTh-AprV 1998) zu reformierter Aus- und Weiterbildung (neues PsychThG) müssen Regelungen gesetzlich verankert werden, wenn PiA und PiW im Rahmen der Übergangsphase gleichzeitig, beispielsweise in der stationären Versorgung tätig werden. Diese Regelungen müssen sowohl die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung, die Vergütung der PiA bzw. PiW als auch die Kriterien der Mitgliedschaft in den PsychotherapeutInnenkammern beinhalten.
    • Angelehnt an die Ausbildung der Heilmittelerbringer muss eine Schulgeldfreiheit eingeführt und die Inanspruchnahme weiterer staatlicher Förderungen ermöglicht werden.
    • Angemessene Übergangszeiten zwischen der jetzigen Aus- und der zukünftigen Weiterbildung: 12 Jahre sind hier aus einer Vielzahl von Gründen einfach zu kurz. Man bedenke, um nur einige Punkte zu nennen: Familienplanung, die Pflege Angehöriger, die Erstellung einer Dissertation, die analytische Ausbildung, die länger dauert.

Diese Forderungen werden wir in Gesprächen in allen Gremien und mit PolitikerInnen vertreten und mit unserem Protest auf die Straße tragen.

Ausführlichere Stellungnahmen der PiA (von der Bundeskonferenz PiA, dem PiA-Politik-Treffen, diversen PiA-Protest-Gruppierungen) finden sich auf https://piapolitik.de/treffen/ausbildungsreform/.

Die Forderungen des bvvp, die unter Mitarbeit des Jungen Forums entwickelt wurden, finden sich hier: http://bvvp-bw-intern.de/aktuell/


04.03.2019

PiA = PsychotherapeutInnen in Aufruhr: Ein imaginärer Dialog

Seit 2012 tagt das PiA-Politik-Treffen halbjährlich in Berlin oder in Frankfurt, um den Interessen und dem Reformwillen der PiA eine Stimme zu verleihen. Es werden bundesweit Protestaktionen initiiert und diese durch Pressearbeit begleitet. Stellen Sie sich nun vor, Sie stießen eines Tages auf dem Weg durch die Stadt auf einen PiA-Flashmob und sprechen eine Aktivistin an, fragten Sie voller Neugier, worum es bei dieser Aktion genau ginge. Sie gibt gerne Auskunft, und es entspinnt sich ein Gespräch:

– „Wie bitte?“, würden Sie vielleicht fragen, „wenn ich diesen Beruf erlernen wollte, könnte mir niemand verbindlich sagen, was die Zugangsvoraussetzungen sind, da die neuen Studienabschlüsse nach der Bologna-Reform gar nicht im geltenden Gesetz aufgeführt sind. Das klingt ja sehr kompliziert.“

– „Und PiA werden von Kliniken ausgebeutet? Sie bekommen als Diplomierte und Master-Absolvent*innen für ihre Tätigkeit häufig keine oder sehr wenig Vergütung? Aber wie kann das denn sein? – Und die Ausbildungszeiten im Krankenhaus sind durch kein Gesetz geregelt, das den PiA einen arbeitsrechtlichen Status geben würde? Das würde ja bedeuten, würden Sie vielleicht schlussfolgern, dass sie der Willkür des Marktes völlig ausgeliefert sind: Billige und gut ausgebildete Arbeitskräfte, die die tariflich bezahlten Stellen für PsychologInnen auf Station überflüssig machen. Und Ihr Fazit wäre: „Na, das ist für die Klinik ja äußerst praktisch – und zusätzlich zahlen PiA auch noch alle ihre Ausbildungsgebühren aus der eigenen Tasche? Die armen Eltern! Das scheint ja ein Beruf für verzichtsbereite und fleißige Idealisten mit
Privatsponsor zu sein.“

– „Verstehe“, würden Sie weiterhin sagen, „Eure Not ist so groß, dass Ihr sie auf die Straße hinausschreien wollt. Ganz schön unbequem für alle Verantwortlichen, wenn Ihr Eure Ausbeutung so deutlich sichtbar macht … Ihr hofft also auf die Reform des Psychotherapeutengesetzes? Hoffentlich wird das neue Gesetz Eure Probleme dann auch tatsächlich lösen.“
Vielleicht würden Sie noch weiterfragen, würden wissen wollen: „Wozu braucht es überhaupt spezielle PiA-Politik, es gibt doch sicherlich auch etablierte PsychotherapeutInnen-Berufspolitik, kümmert die sich denn nicht auch um Eure Themen?“ – Und dann würden Sie verstehen, dass der Schwerpunkt vieler berufspolitisch Aktiver auf den Belangen der PsychotherapeutInnen liegt, die mit einer Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung niedergelassen sind, und dass die Themen der PiA in den Kliniken eher wenig Berührungspunkte mit diesem Tätigkeitsbereich haben, geht es doch hier um die Belange von Angestellten. Vermutlich würden Sie dann empfehlen: „Vielleicht solltet ihr dann auch bei der Gewerkschaft Unterstützung suchen! – Ach, das tut ihr schon? Sehr gut, davon profitieren dann ja sicherlich auch alle angestellten PsychotherapeutInnen …“, würden Sie laut überlegen und würden dann Sie sicher sehr überrascht sein über das, was Sie zu hören bekämen: „Wie bitte? – Eure approbierten KollegInnen verdienen zum Teil noch an dieser Form der ausbeuterischen Ausbildung?! Das macht es natürlich nicht leichter, gemeinsam an einer Veränderung der Bedingungen zu arbeiten!“, würden Sie ausrufen und uns wünschen: „Hoffentlich findet Ihr dennoch ausreichend Unterstützung!“ Und dann hätten Sie noch eine Idee: „Was ist denn mit den Kammern?“, würden Sie nachfragen. – „Ach, die Belange der PiA liegen nicht in deren Aufgabenbereich. Aber ihr engagiert euch doch bestimmt für bessere Mitbestimmungsmöglichkeiten? Ja? Na, das klingt gut. Letztlich profitiert doch der gesamte Berufsstand, wenn die Ausbildungsbedingungen gut sind. Dann
haben die Berufseinsteiger Zeit und Kraft, sich auch fachlich mit ihren neuen Ideen einzubringen.“

Und dann würde Ihnen noch eine wichtige Frage einfallen: „Wie setzt sich denn Euer Berufsverband für euch ein? – Was, Ihr habt gar keinen eigenen Berufsverband? – Ihr habt viele, nur keinen Dachverband, der verbindlich für den ganzen Berufsstand sprechen kann? – Verstehe, deshalb gibt es nun also dieses PiA-Politik-Treffen.“

„Ich vermute, dass es der Berufsstand der PsychotherapeutInnen schwer hat, sich im Gesundheitssystem zu behaupten. Da hilft es natürlich, wenn man an einem Strang zieht. Ich hoffe, dass es euch auf dem Treffen auch weiterhin gelingt, sich untereinander abzustimmen!“ – Und Sie würden sich freuen zu hören, dass der Reformprozess zumindest anläuft und es nun vor allem um inhaltliche Details geht. „Das klingt nach einer neuen Herausforderung“, würden Sie sagen, „die Ihr meistern müsst, damit das Reform-Ergebnis zum Schluss ein Gutes ist!“ Und dann würden Sie uns zurufen, was wir einander auch immer wieder sagen in diesem langen Kampf um gerechte Ausbildungsbedingungen: „Bleibt dran!“


Wenn Sie uns das auch zurufen, machen Sie mit, informieren Sie sich unter: www.piapolitik.de. Tragen Sie sich gern auch in unseren Newsletter ein, um Einladungen und Protokolle zugesandt zu bekommen: piapolitik.de/kontakt. Kontakt: info@piapolitik.de.


11.02.2019

Referentenentwurf zum Psychotherapeutenausbildungs-reformgesetz: Grundsätzliche Zustimmung bei viel Nachbesserungsbedarf

Er hat, wie Sie sicherlich gelesen haben, die unterschiedlichsten Meinungen und Kontroversen ausgelöst: Der Referentenentwurf zum Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz, den das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 3. Januar 2019 vorgelegt hat.
Der Entwurf erscheint uns aber geeignet, die dringend benötigten Änderungen bezüglich des PsychThG auf den Weg zu bringen. Wir begrüßen, dass als grundlegende Struktur ein zur Approbation führendes Studium mit anschließender Weiterbildung vorgesehen ist. Sehr gut ist auch, dass die bisher bewährten Ausbildungsinstitute zukünftig als Weiterbildungsinstitute vorgesehen sind. Den im Entwurf formulierten Weiterbestand des Wissenschaftlichen Beirates begrüßen wir, da dies eine Verbindung zwischen Ärzten und PP/KJP-Psychotherapeuten bezüglich der gemeinsamen Versorgung unserer Patienten sichert.
Begrüßt wird auch, dass nun die Feststellungen des Wissenschaftlichen Beirats zur berufsrechtlichen Zulassung eines Verfahrens gleichzeitig auch die sozialrechtliche Zulassung bedeuten soll. Die bisher doppelte Verfahrensprüfung (berufsrechtlich durch den Wissenschaftlichen Beirat, sozialrechtlich durch den Gemeinsamen Bundesausschuss) könnte somit entfallen. Rechtlich völlig geklärt ist das aber noch nicht.

In einigen Punkten erfüllt der Entwurf aber auch überhaupt nicht unsere Erwartungen. Die Liste unserer Argumente und Kritikpunkte können Sie in unserer offiziellen Stellungnahme (Verlinkung auf Dokument unter Unsere Positionen in Interessenvertretung) nachlesen, die unser Vorstandreferent für den Bereich Ausbildung, Robin Siegel, in unserem Namen erstellt und am 4. Februar in der Anhörung im Bundesgesundheitsministerium erläutert hat.

Ein Knackpunkt: Die Bestimmungen zur Finanzierung der ambulanten Weiterbildung.
Während der stationäre Teil der Weiterbildung wohl ausreichend finanziert werden kann, sind die im Entwurf enthaltenen Bestimmungen hierzu nicht ausreichend. Der Entwurf sieht zwar vor, dass die zukünftigen Weiterbildungstherapien analog der Vergütung der bisherigen Ausbildungstherapien vergütet werden sollen, also so wie die Therapien in den Praxen der Niedergelassenen. Dies reicht aber bei Weitem nicht aus, um eine ambulante Weiterbildungsphase mit einer angemessenen Vergütung der Weiterbildungsteilnehmer realistisch umzusetzen. Die reinen Entgelte der Psychotherapeuten in Weiterbildung aus deren Behandlungsleistungen reichen nicht aus, um alle Kosten der Weiterbildungskandidaten finanzieren zu können. Die Kosten für die Weiterbildungsambulanzen, die dann ja zukünftig die Rolle eines Arbeitgebers gegenüber den Weiterbildungsteilnehmern haben, können durch die erbrachten Behandlungsleistungen der Weiterbildungsteilnehmer nicht gegenfinanziert werden. Anfallende Kosten z.B. für Personalverwaltung, Räumlichkeiten und insbesondere für die Supervision, Selbsterfahrung und den theoretischen Unterricht der Weiterbildungsteilnehmer können durch die im Entwurf vorgeschlagene Finanzierung nicht abgedeckt werden. Für diese Kosten muss der Gesetzgeber weitere Finanzierungsmöglichkeiten schaffen, um die finanziellen Bedingungen der zukünftigen Weiterbildungskandidaten wirklich zu verbessern, was ja ein zentrales Ziel des Reformvorhabens ist!

Ich will aber heute noch zwei weitere Punkte rausgreifen, die derzeit für große Diskussionen sorgen: Diese betreffen die Fragen nach der Berufsbezeichnung und die Kontroverse um die Legaldefinition – also um die Frage, was darf der Psychotherapeut wozu und womit. Auch bei der Berufsbezeichnung sehen wir Änderungsbedarf. Der Entwurf definiert die Berufsbezeichnung zur Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie nach der Approbation mit „Psychotherapeut/in“. Ärztinnen und Ärzte dürfen laut Gesetzesentwurf die Bezeichnung mit dem Zusatz „ärztlich“ verwenden. Wir schlagen vor, dass Ärztinnen und Ärzte die Bezeichnung auch mit dem Zusatz „ärztlich“ bzw. „fachärztlich“ verwenden dürfen. Der Zusatz fachärztlich wäre dann zu verwenden, wenn Psychotherapie ein Teil der Facharztausbildung darstellt, der Zusatz „ärztlich“ für andere Ärzte mit Zusatztitel zur näheren Kennzeichnung.
Die Berufsbezeichnung wird in unserem gemischten Berufsverband absehbar für intensive Diskussionen sorgen, aber auch in weiten Teilen der Ärzteschaft. Einige Ärzteverbände und auch die Bundesärztekammer haben den Entwurf bereits rundweg abgelehnt.

Auch über die Legaldefinition wird sehr engagiert diskutiert. Der Referentenentwurf hält weitgehend an der bisherigen Definition fest, führt aber mit „Therapieformen“ einen sehr unbestimmten und unklaren Begriff neu ein:
„Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie im Sinne dieses Gesetzes ist jede mittels wissenschaftlich anerkannter und auf Evidenz geprüfter psychotherapeutischer Therapieformen vorgenommene berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist.“
Diese enge Definition unserer Tätigkeit ist schon länger umstritten, da sie im Grunde genommen alle berufsmäßig ausgeübte Tätigkeit zur Erforschung und Erprobung neuer Methoden ausschließt. Schon die Durchführung von Psychotherapeutischen Sprechstunden und Akutbehandlung kann mit einer engen Auslegung dieser Definition kritisch gesehen werden, da unsere Tätigkeit ja ausschließlich auf die Berufsausübung mittels der Richtlinienverfahren beschränkt ist. Die Bundespsychotherapeutenkammer hat deshalb eine offene Formulierung der Legaldefinition vorgeschlagen: „Ausübung von Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung von psychischen Erkrankungen sowie zur Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist.“
Nach gründlicher Überlegung haben wir uns diesem Vorschlag angeschlossen, da diese Formulierung die Psychotherapeuten nicht mehr per Gesetz auf bestimmte Mittel oder Verfahren beschränkt, sondern ihre Heilkundeerlaubnis ähnlich den anderen Heilberufen regelt. (z.B. Bundesärzteordnung §2(5): Ausübung des ärztlichen Berufs ist die Ausübung der Heilkunde unter der Berufsbezeichnung „Arzt“ oder „Ärztin“.)
Es gibt aber auch in unserem Verband andere Sichtweisen zu der offenen Legaldefinition. Befürchtet wird, dass mit dem Wegfall der Beschränkung der Berufsausübung auf die Richtlinienverfahren einer Beliebigkeit und Willkür in der Berufsausübung Tür und Tor geöffnet würde.
Wir halten diese Sorge einerseits für nachvollziehbar, andererseits glauben wir aber nicht, dass durch eine enge Legaldefinition die Richtlinienverfahren, insbesondere die psychodynamischen, wirklich geschützt werden. Der Referentenentwurf zeigt das eindrücklich: Dort ist die enge Legaldefinition beibehalten, aber ansonsten wird nirgends das festgeschrieben, was wir bezüglich der Erhaltung der Verfahrensvielfalt fordern, nämlich die Lehre der Verfahren in ihren Grundzügen schon im Studium. Wir halten dies für den weitaus wichtigeren Schutz der Richtlinienverfahren! Einen weiteren Schutz sehen wir in der Erhaltung des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie, der ja nun auch für die Anerkennung der sozialrechtlichen Berufsausübung zuständig sein soll. In der Berufsausübung wird damit berufs- wie auch sozialrechtlich dem befürchteten Wildwuchs mit hoher Beliebigkeit entgegengewirkt.
Zur Erhaltung der Richtlinienverfahren in der Berufsausübung sehen wir nicht eine enge Legaldefinition, sondern die sichere Verankerung der Grundlagen der Verfahren im Studium und die Rolle des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie als unabdingbar an. Klare diesbezügliche Definitionen und Vorgaben im Gesetz halten wir für zielführender als die enge Legaldefinition, die auch mit schwierigen Einschränkungen unserer Berufsausübung einhergeht. Unabhängig von jeder Legaldefinition wird unsere Berufsausübung im Übrigen auch von weiteren Regelungen beschränkt, so z.B. durch das SGB V und unsere Berufsordnungen. Auch da sollten wir immer einen kritischen Blick behalten, was die Regelungen unserer Berufsausübung betrifft.

Uns ist bewusst, dass man dieses Thema sehr kontrovers diskutieren kann, wir laden alle ein, das mit uns zu tun.