Newsarchiv
26.10.2023
Praxisbörse – Wege in die Niederlassung
Termin: Donnerstag, 16. November 2023, von 19:30 – 22:00 Uhr
Ort: KV Bezirksdirektion Freiburg, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg.
Für alle an einer Praxisabgabe oder Praxisübernahme interessierte Psychotherapeut*innen sowie für interessierte Ausbildungskandidat*innen
16.09.2023
Resolution: Nachhaltigkeitstransformation des Gesundheitssystem jetzt entschlossen angehen
Anlässlich des globalen Klimastreiks am 15.09.2023 sprechen sich die Delegierten des Bundesverbands der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) auf ihrer Herbstversammlung am 15.09.23 dafür aus, die Nachhaltigkeitstransformation des Gesundheitssystem entschlossen anzugehen und die psychische Krisenresilienz der Bevölkerung zu stärken.
Verstärkt durch El Niño-Phänomene erlebte die Menschheit auch in diesem Sommer Rekordtemperaturen, Dürre, Waldbrände und starke Überflutungen. Dies zeigt deutlich: Der Klimawandel findet hier und heute statt. Neben der Reduktion von Treibhausgasemissionen und konsequenten Biodiversitätsschutz muss nun ein weiterer Fokus auf der Anpassung an die katastrophalen Folgen des Klimawandels und des Artensterbens liegen.
Der Klimawandel bedroht durch Naturkatastrophen und starke Hitze bereits heute und auch in Deutschland die körperliche und psychische Gesundheit der Bevölkerung.
Als Psychotherapeut*innen sind wir uns unserer Verantwortung für die erforderliche Prävention wie auch für die Linderung und Heilung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen bewusst; soziale und ökologische Einflüsse spielen bei deren Entstehung eine wesentliche Rolle.
In einer aktuellen tiefenpsychologischen Studie1 konnte in der deutschen Bevölkerung eine Tendenz zur Flucht vor der Wirklichkeit und dem Rückzug ins Private festgestellt werden. Diese ist durch die Corona-Pandemie, die Inflation und den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine krisenmüde, teils hoffnungslos. Die Kraft und Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit globalen Krisen wie dem Klimawandel und dem Biodiversitätsverlust lässt nach. Die aktuelle Polarisierung der Debatten um die richtigen Lösungen für die multiplen Krisen und unzureichendes politisches und wirtschaftliches Handeln betrachten die Delegierten des bvvp daher mit Sorge. Gerade in Krisenzeiten brauchen Menschen Orientierung, Partizipationsmöglichkeiten und Zuversicht:
Politische Führung, eine gerechte Kostenverteilung und eine konstruktive Medienberichterstattung sind dabei wesentlich.
Erforderlich ist neben einer widerstandsfähigen Infrastruktur eine stärkere Vermittlung Resilienzfördernder emotionaler wie kommunikativer Kompetenzen. Notwendig ist zudem die Förderung sozialer Beziehungen und ehrenamtlicher Hilfen, eine Verbesserung der psychosozialen Notfallversorgung sowie eine zukunftsfähige psychische und somatische Gesundheitsversorgung.
Vulnerable Gruppen wie Kinder, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung, geringem Einkommen, Beeinträchtigungen durch Sprachbarrieren oder mit psychischer Symptomatik müssen nicht nur besonders beachtet, sondern bei der Entwicklung der erforderlichen Maßnahmen auch zwingend mit einbezogen werden.
- https://identity-foundation.de/studien/deutschland-auf-der-flucht-vor-der-wirklichkeit bzw. https://www.rheingold-marktforschung.de/gesellschaft/deutschland-auf-der-flucht-vor-der-
wirklichkeit ↩︎
23.03.2023
Psychotherapeut*innen behandeln bedarfsgerecht: 77 % Kurzzeittherapie
DPtV und bvvp: Umfangreiche Analyse der KBV-Zahlen zur Psychotherapie Berlin, 21. März 2023 –Psychotherapie wird angemessen eingesetzt:
77 Prozent der Therapien von Kassenpatientinnen werden mit maximal 24 Sitzungen erbracht. Das ergab eine Analyse von Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Ulrike Böker, Vorstandsmitglied des Bundesverbands der Vertragspsychotherapeuten (bvvp), und Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) untersuchten die pseudonymisierten Daten von 462.635 Versicherten, die 2018 mindestens eine Leistung im Rahmen der Richtlinienpsychotherapie erhielten.
„Die Kontingente sind bedarfsgerecht und werden von Psychotherapeutinnen verantwortungsvoll genutzt“, sagen die Studien-Autorinnen.
07.02.2023
Kommentar von unserem Vorstandsmitglied Martin Klett zur “RKI-Übersichtsarbeit: Mehr psychische Belastungen bei Kindern in der Pandemie”
Ärzteblatt: RKI-Übersichtsarbeit
Ein spannendes Thema. In meiner Praxis kann ich das auch gut sehen. Nur daraus abzuleiten, dass wir nur mehr KJP Sitze brauchen, halte ich für zu kurz gesprungen. Was fehlt ist ein Konzept, mit den Belastungen der jungen Menschen in der Folge von Corona umzugehen. Und das wird auch länger noch so sein, denn die sind nicht nur durch Corona belastet, sondern auch durch andere Faktoren. Krieg, in den unteren Schichten zunehmend weniger finanzielle Mittel, Zukunftsängste auf diesem Hintergrund.
Da ist m. E. nämlich zwar dringend Hilfe, aber nicht unbedingt RiLi-Psychotherapie angesagt. Ich habe zunehmend Jugendliche, die mit Problemen zu mir kommen, für die ich nicht eine ICD 10 Diagnose habe. Am ehesten noch akute Belastungsreaktion. Dennoch suchen die Hilfe, wollen über ihre Sorgen reden. Da diese Sorgen aber sehr real und wenig neurotisch sind, steht da eine Psychotherapie nicht unbedingt im Vordergrund.
Mal ein paar spontane Einfälle dazu: Es geht da im weitesten Sinne eher um Seelsorge, verbunden mit Prävention. Ich denke, dass wir KJP das sehr gut leisten können. Auch wenn wir eigentlich keine Prävention als Kassenleistung durchführen dürfen. Vielleicht sollte man mal das Leistungsspektrum für uns überdenken, z.B. ob für einen Teil dieser Menschen, die uns aufsuchen, nicht auch andere Versorgungsformen möglich wären. Nicht jeder von denen braucht 50 Minuten Therapie, deshalb mache ich dann auch öfter Akut, wofür das aber ja eigentlich auch nicht gedacht ist. Oder wie könnte eine Versorgung aussehen, bei der KJP an Schulen angebunden sind. Z.B. an den Schulen, an denen es keine Schulpsychologen gibt. Im Einzelfall gibt es das sogar aufgrund privater/schulischer Initiativen. Muss das dann über die GKV finanziert werden?
Wir können doch nicht nur als Klempner eines angeschlagenen Systems eingesetzt werden! Unser know how wäre doch durchaus schon verwendbar bei der Planung von Maßnahmen zur Bewältigung dieser Belastungen der jungen Menschen! Mich macht das zunehmend ohnmächtig und wütend, wenn immer nur nach neuen Sitzen geschrien wird, nun auch noch von unseren Politikern, ohne gleichzeitig auch mal zu überlegen, wie wir da zu einem Konzept kommen können, das auch trägt und nicht immer nur Symptome kurieren will.
28.11.2022
Info Kompakt
Aktuelles auf der Homepage des bvvp – Wichtige Informationen im Dezember für Sie im Überblick!
Liebe Mitglieder,
in unserem monatlichen Info Aktuell zur Homepage im November können Sie an unserer Umfrage zur TI-Anwendung teilnehmen und unsere aktuelle Pressemitteilung mit Kritik an der Umsetzung des epa-Opt-out-Verfahrens sowie einen Blogbeitrag von Psychotherapeut Volker Münch über die mediale Darstellung von Psychiater*innen lesen. Zudem finden Sie neue Informationen zu den letzten KV-Wahlen und eine kleine Vorfreude auf die Adventszeit.
Sie wissen gar nicht, ob Sie schon Login-Daten für https://bvvp.de/mein-bvvp/ erhalten haben, oder haben sie vergessen? Schreiben Sie einfach eine E-Mail an bvvp@bvvp.de und erhalten Sie Zugang zu unseren Seiten nur für Mitglieder.
Entdecken Sie die Vielfalt der bvvp-Homepage!
13.11.2022
PM: Komplexversorgung – einfachere und flexiblere Regelungen notwendig
DPtV und bvvp sehen Einführung zum 1. Oktober 2022 kritisch und
machen Vorschläge
Berlin, 18. Juli 2022 – „Wir haben Zweifel, ob die Komplexversorgung in
dieser Form die Patient*innen erreichen wird“, sagt Gebhard Hentschel,
Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV).
Benedikt Waldherr, Vorsitzender des Bundesverbands der
Vertragspsychotherapeuten (bvvp) ist ebenfalls skeptisch:
„Psychotherapeut*innen und Patient*innen wurden große Hürden in den
Weg gestellt.“
17.03.2022
Info-Aktuell: Datenschutzverstoß der Secunet-Konnektoren
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
hier finden Sie ein Info-kompakt des bvvp-Bundesverbandes zu der leidigen Konnektorproblematik. Mit großem Erstaunen haben wir die Stellungnahme des Bundesdatenschutzbeauftragten zur Kenntnis genommen, in der uns Praxisinhaber*innen die alleinige Verantwortung für die TI-Komponenten übertragen wird. Wir halten dies für völlig unzumutbar. Hier ist die Bundespolitik gefordert, schnellstmöglich nachzubessern.
Denn die Situation, in die wir hier als Praxisinhaber*innen gedrängt werden, ist schlicht unzumutbar. Einerseits sind wir gehalten, die Regelungen des SGB-V als Teil unseres Versorgungsauftrages einzuhalten und uns an die Telematik-Infrastruktur anzuschließen, um Honorarabzüge zu vermeiden. Andererseits ist ein DSGVO-konformer Einsatz der TI-Komponenten nur bedingt möglich.
Die bisherige gesetzliche Regelung, dass eine datenschutzrechtliche Verantwortung nur gegeben sei, soweit die Praxen die Mittel der Datenverarbeitung selbst beeinflussen, soll nun nicht mehr greifen. Eine Verantwortung für Dinge, die wir selbst nicht steuern können, können wir aber nicht übernehmen.
Da aktuell auch der BfDI das tatsächliche Risiko für einen Datenmissbrauch als gering einstuft, können Sie den Konnektor weiterbetreiben, wie im Info-kompakt beschrieben. Auf der politischen Ebene sind wir weiterhin aktiv, um eine Klarstellung des Gesetzgebers zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Vorstand
02.12.2019
bvvp unterstützt Petition „Mehr Personal für psychische Gesundheit“: Jetzt können Sie unterzeichnen!
Liebe Mitglieder,
der bvvp unterstützt eine wichtige Bundestags-Petition des Bundesverbandes der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen e. V. (BApK) für mehr Personal in psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen und psychosomatischen Kliniken, die Sie jetzt unterzeichnen können: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_09/_24/Petition_99626.nc.html.
Lesen Sie hier die gesamte Meldung des Bundesvorstandes.
10.09.2019
Info zur Meldung der Praxiszeiten
“Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die KV hat an alle Niedergelassenen ein Schreiben zu den neuen Bestimmungen der Mindestsprechzeiten und zu den notwendigen Angaben der Praxis auf der Homepage der KV verschickt.
Hintergrund ist das neue Gesundheitsgesetz, das nun 25 statt 20 Stunden an Mindestzeit, die ein voller Sitz der Patientenversorgung zur Verfügung steht, fordert. Bei halben Sitzen reduziert sich diese Zeit auf die Hälfte. Wir hatten darüber ausführlich informiert.
Außerdem schreibt das neue Gesetz vor, dass diese Zeiten einer Praxis auf der Homepage der KV in der Arztsuche veröffentlicht werden müssen.
Was gibt es nun zu tun?
- Prüfen Sie auf der Homepage der KV in der Arztsuche, welche Zeiten bei Ihrer Praxis angegeben sind. Jede Praxis hat dort einen Eintrag!
- Es müssen zwingend bei vollen Sitzen 25 Stunden und bei halben Sitzen 12,5 Stunden angegeben werden, die potentiell mit Patienten belegt werden können. Ob diese dann tatsächlich gefüllt werden, hat mit dieser Meldung nichts zu tun!
- Die ausschließliche Angabe „nach Vereinbarung“ ist nicht mehr zulässig.
- Sie können aber neben den Zeiten den Zusatz angeben „Termine innerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung“
- Das Angebot der Behandlungszeiten hat nichts zu tun mit der Meldung der telefonischen Erreichbarkeitszeiten. Auch diese sind zu finden in der Arztsuche bei der jeweiligen Praxis, aber unter einer anderen Rubrik.
- Wenn die Zeiten bei Ihnen passen, dann müssen Sie nichts tun.
- Falls nicht: Änderungen können Sie vornehmen unter:
https://www.kvbawue.de/meldeformular - Offene Sprechstunden sind für Psychotherapeuten keine Pflicht und müssen folglich auch nicht angegeben werden
- Wenn Sie keine Homepage haben, dann reicht erstmal die Veröffentlichung der Zeiten auf der Homepage der KV. Wir gehen nicht davon aus, dass die KV die Praxisschilder kontrollieren wird.
Der Gesetzgeber hat leider auch den Auftrag der genaueren Prüfung der Versorgungsaufträge durch die KVen vorgegeben. Die niedrigste und einfachste Stufe, auf der dies stattfinden kann, ist die Sichtung der Zeiten der Praxen in der Arztsuche.
Deshalb ist es so wichtig, dass Sie hier unbedingt die Mindestzeiten erfüllen!!
Und noch ein Hinweis: Die Regelungen haben wir nicht der KV zu verdanken, sondern dem Gesundheitsminister. Die KV muss die Gesetze umsetzen, und der Gesetzgeber drängt die Selbstverwaltung immer mehr in die Rolle der „Polizei“ und Kontrollinstanz.
Wir sind mit der KV im Gespräch und setzen uns als berufspolitische Vertreter dafür ein, die beste Lösung für die Mitglieder zu finden. Erfreulicherweise zieht die KV mit uns an einem Strang auf der Suche nach möglichst wenig drangsalierenden Lösungen.
Erfreulich ist dies alles jedenfalls trotzdem nicht.
Herzliche Grüße
Ihr bvvp-BW Vorstand
Ulrike Böker”
14.08.2019
Mitgliederversammlung verschoben
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Leider gibt es eine Verzögerung im Verschmelzungsprozess unserer Verbände. Dadurch können wir nicht – wie Ihnen bereits angekündigt – am 23. September unsere Verschmelzungssitzung abhalten. Aber wir sind aktiv.
Stand heute ist folgender: Beim Registergericht Freiburg ist der Antrag auf Eintragung des bvvp-BW in das Vereinsregister beantragt. Dadurch wird aus dem bisherigen bvvp-BW der bvvp-BW e.V. Mit diesem eingetragenen Verein werden im Herbst unsere vier Regionalverbände verschmelzen auf der Grundlage des sog. Verschmelzungsvertrages. Dieser wird vor einem Freiburger Notar geschlossen durch die zur Vertretung berechtigten Vorstandsmitglieder des jeweiligen Verbandes. Damit liegt ein gültiger Verschmelzungsvertrag vor.
Danach werden in allen vier Mitgliederverbänden außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen, in denen die anwesenden Mitglieder mit einer 3/4-Mehrheit ihre Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag geben müssen in Anwesenheit eines Notars. Dies ist der sog. Zustimmungsbeschluss. Durch diesen Zustimmungsbeschluss tritt dann die Verschmelzung des jeweiligen Verbandes mit dem bvvp-BW e.V. zum 1. Januar 2020 in Kraft. Den Zustimmungsbeschluss hatten wir im vvpnw bereits für den 23.09.2019 geplant, können ihn aber nun wegen Verzögerungen beim Erstellen der Verträge nicht durchführen.
Wir planen diese Sitzung für Oktober oder November, so dass nach aller Voraussicht wie geplant die Verschmelzung zum 1. Januar 2020 vollzogen werden kann. Die Einladung dazu werden wir Ihnen rechtzeitig zuschicken.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Miller, Mathias Heinicke