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Newsarchiv

23.03.2023

Psychotherapeut*innen behandeln bedarfsgerecht: 77 % Kurzzeittherapie

DPtV und bvvp: Umfangreiche Analyse der KBV-Zahlen zur Psychotherapie Berlin, 21. März 2023 –Psychotherapie wird angemessen eingesetzt:

77 Prozent der Therapien von Kassenpatientinnen werden mit maximal 24 Sitzungen erbracht. Das ergab eine Analyse von Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Ulrike Böker, Vorstandsmitglied des Bundesverbands der Vertragspsychotherapeuten (bvvp), und Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) untersuchten die pseudonymisierten Daten von 462.635 Versicherten, die 2018 mindestens eine Leistung im Rahmen der Richtlinienpsychotherapie erhielten.
„Die Kontingente sind bedarfsgerecht und werden von Psychotherapeutinnen verantwortungsvoll genutzt“, sagen die Studien-Autorinnen.


07.02.2023

Kommentar von unserem Vorstandsmitglied Martin Klett zur „RKI-Übersichts­arbeit: Mehr psychische Belastungen bei Kindern in der Pandemie“

Ärzteblatt: RKI-Übersichtsarbeit

Ein spannendes Thema. In meiner Praxis kann ich das auch gut sehen. Nur daraus abzuleiten, dass wir nur mehr KJP Sitze brauchen, halte ich für zu kurz gesprungen. Was fehlt ist ein Konzept, mit den Belastungen der jungen Menschen in der Folge von Corona umzugehen. Und das wird auch länger noch so sein, denn die sind nicht nur durch Corona belastet, sondern auch durch andere Faktoren. Krieg, in den unteren Schichten zunehmend weniger finanzielle Mittel, Zukunftsängste auf diesem Hintergrund.

Da ist m. E. nämlich zwar dringend Hilfe, aber nicht unbedingt RiLi-Psychotherapie angesagt. Ich habe zunehmend Jugendliche, die mit Problemen zu mir kommen, für die ich nicht eine ICD 10 Diagnose habe. Am ehesten noch akute Belastungsreaktion. Dennoch suchen die Hilfe, wollen über ihre Sorgen reden. Da diese Sorgen aber sehr real und wenig neurotisch sind, steht da eine Psychotherapie nicht unbedingt im Vordergrund.

Mal ein paar spontane Einfälle dazu: Es geht da im weitesten Sinne eher um Seelsorge, verbunden mit Prävention. Ich denke, dass wir KJP das sehr gut leisten können. Auch wenn wir eigentlich keine Prävention als Kassenleistung durchführen dürfen. Vielleicht sollte man mal das Leistungsspektrum für uns überdenken, z.B. ob für einen Teil dieser Menschen, die uns aufsuchen, nicht auch andere Versorgungsformen möglich wären. Nicht jeder von denen braucht 50 Minuten Therapie, deshalb mache ich dann auch öfter Akut, wofür das aber ja eigentlich auch nicht gedacht ist. Oder wie könnte eine Versorgung aussehen, bei der KJP an Schulen angebunden sind. Z.B. an den Schulen, an denen es keine Schulpsychologen gibt. Im Einzelfall gibt es das sogar aufgrund privater/schulischer Initiativen. Muss das dann über die GKV finanziert werden?

Wir können doch nicht nur als Klempner eines angeschlagenen Systems eingesetzt werden! Unser know how wäre doch durchaus schon verwendbar bei der Planung von Maßnahmen zur Bewältigung dieser Belastungen der jungen Menschen! Mich macht das zunehmend ohnmächtig und wütend, wenn immer nur nach neuen Sitzen geschrien wird, nun auch noch von unseren Politikern, ohne gleichzeitig auch mal zu überlegen, wie wir da zu einem Konzept kommen können, das auch trägt und nicht immer nur Symptome kurieren will.


28.11.2022

Info Kompakt

Aktuelles auf der Homepage des bvvp – Wichtige Informationen im Dezember für Sie im Überblick!

Liebe Mitglieder,

in unserem monatlichen Info Aktuell zur Homepage im November können Sie an unserer Umfrage zur TI-Anwendung teilnehmen und unsere aktuelle Pressemitteilung mit Kritik an der Umsetzung des epa-Opt-out-Verfahrens sowie einen Blogbeitrag von Psychotherapeut Volker Münch über die mediale Darstellung von Psychiater*innen lesen. Zudem finden Sie neue Informationen zu den letzten KV-Wahlen und eine kleine Vorfreude auf die Adventszeit.

Sie wissen gar nicht, ob Sie schon Login-Daten für https://bvvp.de/mein-bvvp/ erhalten haben, oder haben sie vergessen? Schreiben Sie einfach eine E-Mail an bvvp@bvvp.de und erhalten Sie Zugang zu unseren Seiten nur für Mitglieder.

Entdecken Sie die Vielfalt der bvvp-Homepage!


13.11.2022

PM: Komplexversorgung – einfachere und flexiblere Regelungen notwendig

DPtV und bvvp sehen Einführung zum 1. Oktober 2022 kritisch und
machen Vorschläge

Berlin, 18. Juli 2022 – „Wir haben Zweifel, ob die Komplexversorgung in
dieser Form die Patient*innen erreichen wird“, sagt Gebhard Hentschel,
Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV).
Benedikt Waldherr, Vorsitzender des Bundesverbands der
Vertragspsychotherapeuten (bvvp) ist ebenfalls skeptisch:
„Psychotherapeut*innen und Patient*innen wurden große Hürden in den
Weg gestellt.“

(weiterlesen)


17.03.2022

Info-Aktuell: Datenschutzverstoß der Secunet-Konnektoren

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

hier finden Sie ein Info-kompakt des bvvp-Bundesverbandes zu der leidigen Konnektorproblematik. Mit großem Erstaunen haben wir die Stellungnahme des Bundesdatenschutzbeauftragten zur Kenntnis genommen, in der uns Praxisinhaber*innen die alleinige Verantwortung für die TI-Komponenten übertragen wird. Wir halten dies für völlig unzumutbar. Hier ist die Bundespolitik gefordert, schnellstmöglich nachzubessern.
Denn die Situation, in die wir hier als Praxisinhaber*innen gedrängt werden, ist schlicht unzumutbar. Einerseits sind wir gehalten, die Regelungen des SGB-V als Teil unseres Versorgungsauftrages einzuhalten und uns an die Telematik-Infrastruktur anzuschließen, um Honorarabzüge zu vermeiden. Andererseits ist ein DSGVO-konformer Einsatz der TI-Komponenten nur bedingt möglich.
Die bisherige gesetzliche Regelung, dass eine datenschutzrechtliche Verantwortung nur gegeben sei, soweit die Praxen die Mittel der Datenverarbeitung selbst beeinflussen, soll nun nicht mehr greifen. Eine Verantwortung für Dinge, die wir selbst nicht steuern können, können wir aber nicht übernehmen.

Da aktuell auch der BfDI das tatsächliche Risiko für einen Datenmissbrauch als gering einstuft, können Sie den Konnektor weiterbetreiben, wie im Info-kompakt beschrieben. Auf der politischen Ebene sind wir weiterhin aktiv, um eine Klarstellung des Gesetzgebers zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Vorstand


14.07.2020

Das Junge Forum im bvvp warnt PiA davor, Vertragsergänzungen oder neue Verträge zur Vergütung auf Basis der Übergangsregelungen für PsychotherapeutInnen in Ausbildung zu unterschreiben.

Der Hintergrund: Bei der Umsetzung der Übergangsregelungen für PsychotherapeutInnen in Ausbildung (PiA) in Deutschland gibt es derzeit noch einige Unsicherheiten. Zum Thema der zugesagten Vergütung mit 1.000,- Euro in der praktischen Tätigkeit erschien vor kurzem eine Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer.

Doch vor allem zur Umsetzung der ebenfalls zugesagten Honorarbeteiligung in der praktischen Ausbildung in Höhe von 40 Prozent bestehen weiterhin Unklarheiten. Zunächst ist ungeklärt, ob die Regelung seit Ende November 2019 oder erst ab September 2020 gelten wird. Darüber hinaus ist ungewiss, für welche Leistungen – abgeleistete Therapiestunden oder alle über EBM abgerechneten Leistungen – PiA mit 40 Prozent beteiligt werden. Weiterhin fraglich ist auch, inwiefern PiA selbst die Auszahlung der Honorarbeteiligung bei den Instituten als ihren Vertragspartnern einfordern und rechtlich diesen gegenüber Ansprüche geltend machen können. Verschiedene Rechtsgutachten kommen hier zu unterschiedlichen Auslegungen. Der Wille des Gesetzgebers bei Schaffung dieser Regelung ist nicht eindeutig genug formuliert worden.

Aus diesem Grund setzt der bvvp sich nun auf verschiedensten Wegen für die Klärung dieser offenen Fragen ein. Der bvvp warnt PiA dringend davor, vor Abschluss dieses Klärungsprozesses, Vertragsergänzungen oder neue Verträge zu unterschreiben, da dies zu ihrem Nachteil sein könnte.

Bitte geben Sie / gebt diese Information an möglichst viele Ihnen / euch bekannte PiA weiter.

PiA-Mitglieder des bvvp können sich mit Fragen an junges-forum@bvvp.de wenden.

Ihr/Euer Junges Forum im bvvp


10.07.2020

BPtK-News I Covid-19-Sonderregelungen für Privatversicherte verlängert – Videobehandlung und Abrechnung der Hygienepauschale weiter möglic

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ab sofort finden Sie auf der Homepage der Bundespsychotherapeutenkammer unter https://www.bptk.de/covid-19-sonderregelungen-pkv-verlangert/ eine News zur Verlängerung der Covid-19-Sonderregelungen für Privatversicherte.

Mit freundlichen Grüßen

Vorstand bvvp-BW


02.12.2019

bvvp unterstützt Petition „Mehr Personal für psychische Gesundheit“: Jetzt können Sie unterzeichnen!

Liebe Mitglieder,

der bvvp unterstützt eine wichtige Bundestags-Petition des Bundesverbandes der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen e. V. (BApK) für mehr Personal in psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen und psychosomatischen Kliniken, die Sie jetzt unterzeichnen können: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_09/_24/Petition_99626.nc.html.

Lesen Sie hier die gesamte Meldung des Bundesvorstandes.


18.10.2019

Info Kompakt zur Praxisanstellung

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04.10.2019

Skifreizeit im Januar 2020

Liebe Mitglieder,

Wir laden Sie und Ihre Familie herzlich zu unserer Skifreizeit  im Januar 2020 auf dem Golm im schönen Montafon (Österreich) ein.

Weitere Informationen zur Reise und Anmeldung finden Sie im Anhang.Achtung! Wer zuerst bucht, hat die besseren Chancen sein Wunschzimmer zu bekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Anja Dwornicki

https://bvvp-bw.de/wp-content/uploads/2019/10/bvvp-Skifreizeit-Golm-Jan-2020-1.pdf