Im Fokus

Der bvvp ist nicht nur eine Organisation, die Sie in allen Belangen Ihrer psychotherapeutischen Arbeit unterstützt – hier treffen Sie auch auf Menschen, die deutschlandweit mit Kopf und Herz dafür kämpfen, dass Ihre Interessen vertreten werden! Wir stellen sie vor, nehmen aktuelle Themen in den Blick und geben Servicetipps rund um Ihren Praxisalltag.

Drei Fragen an drei Vorstandsbeauftragte

Drei Fragen an drei Vorstandsbeauftragte
Katharina van Bronswijk – Beauftragte des Vorstands für die Entwicklung des Jungen Forums - Welche Ziele haben Sie, wohin soll die Entwicklung des Jungen Forums gehen?

Mir ist es wichtig, dass junge KollegInnen ihre Anliegen in einem Verband selbst einbringen und vertreten können. Ich habe es satt, dass andere für mich sprechen, ohne mich vorher gefragt zu haben. Das geht vielen anderen KollegInnen übrigens ebenso. Genau das soll mit dem Jungen Forum im bvvp anders sein. Hier haben wir unseren Raum zur Meinungsbildung und können diese dann im Verband, aber auch öffentlichkeitswirksam vertreten. Ich wünsche mir perspektivisch für das Junge Forum, dass wir AnsprechpartnerInnen für junge KollegInnen in allen Landesverbänden haben, sodass ein direkter und vertrauensvoller Draht zum Berufsverband möglich ist. Wir sind ja keine Instanz irgendwo weit weg, die ihre Politik im Elfenbeinturm macht. Berufspolitik soll nah an den KollegInnen sein. Sie lebt davon, dass wir uns austauschen und sie aktiv gestalten.

Elisabeth Dallüge – Vorstandsbeauftragte für Öffentlichkeitsarbeit, Mitglied im Kompetenzkreis Öffentlichkeitsarbeit und Beauftragte des Vorstands für die Zusammenarbeit mit jungen PsychotherapeutInnen – Ein geflügelter Satz lautet: Tue Gutes und rede drüber! Ein Beispiel dafür ist die erfolgreiche, vom bvvp initiierte TSVG-Petition, die weit über 200 000 Menschen unterschrieben haben. Was sehen Sie die nächsten wichtigen Aufgaben in Sachen Öffentlichkeitsarbeit?

Die TSVG-Petition ist das jüngste Paradebeispiel dafür, wie groß die Reichweite in sozialen Netzwerken ist. Innerhalb weniger Tage erreichte die Petition tausende von Menschen und konnte deren Stimmen gewinnen. Diese schnellen und effizienten Kommunikationswege möchte ich ausbauen und nutzen, um die KollegInnen über die Arbeit des bvvp zu informieren. Auch sehe ich hier großes Potential darin digitale Vernetzungsstrukturen aufzubauen, welche die Verbandsarbeit der Zukunft maßgeblich prägen werden.

Jonas P.W. Göbel – Vorstandsbeauftragter für die Belange der Angestellten und das Junge Forum, Mitglied im Kompetenzkreis Öffentlichkeitsarbeit - Was steht auf Ihrer To-do-Liste als Vorstandsbeauftragter derzeit ganz oben, wo wollen Sie Schwerpunkte setzen?

Angestelltes Arbeiten wird immer attraktiver und mehr Kolleginnen und Kollegen nutzen diese Möglichkeit. Der bvvp entwickelt ständig seine attraktiven Angebote weiter, um Angestellte zu unterstützen. Das ausführliche Interview lesen Sie bitte auf unserer bvvp-Seite Service.

Zahl des Monats

12 Prozent

aller psychotherapeutischen Patienten sind privat versichert. Derzeit laufen die längst überfälligen Verhandlungen für eine angemessene Gebühren-Neuordnung. Der bvvp sitzt mit am Tisch. Was wir erreichen, erfahren Sie aktuell auf unserer Homepage.

BPtK-Daten aus: Newsletter 2018

Vorstandsmitglied Ulrike Böker unterwegs in Berlin

Vorstandsmitglied Ulrike Böker unterwegs in Berlin

"Diesmal 2 Tage Klausur der Vertreterversammlung der KBV am 17. und 18. Juni. Das Thema: Wie soll die strategische Ausrichtung für die nächsten Jahre aussehen? Da geht es zum Beispiel um die Frage, wie die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen sinnvoll koordiniert werden kann. Hier kann die zentrale Anlaufstelle über die Telefonnummer 116 117 unter der Verantwortung der KVen ein erster Schritt sein. Das andere wichtige Thema ist die Digitalisierung. Ziemlich dicke Bretter, die in konstruktiver Atmosphäre „gebohrt“ wurden. Das Ergebnis wird ein Strategiepapier 'KBV 2025' sein. Wir werden drüber berichten. Hoffen wir mal, dass die Politik die Ideen aufgreift, denn die Selbstverwaltung weiß am besten, wie ambulante medizinische Versorgung geht!"

Vorstandsmitglied Ulrike Böker unterwegs in Berlin

Im Gespräch

Änderungen der Psychotherapie-Vereinbarung

Der Änderungsbeschluss ist am 15. April 2019 in Kraft getreten, also bereits gültig.

Die Akutbehandlung ist jetzt detaillierter geregelt. Die Psychotherapie-Vereinbarung schließt künftig die Durchführung der Psychotherapeutischen Akutbehandlung parallel zu einer Richtlinienpsychotherapie nach § 15 Psychotherapie-Richtlinie aus. Darüber hinaus ist die Durchführung von Akutbehandlungen innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung einer Richtlinientherapie grundsätzlich nicht vorgesehen, wobei Ausnahmen möglich bleiben.

Alle Infos dazu und zu einer Vielzahl aktueller Entwicklungen bekommen Mitglieder in unserem Newsletter 6/2019.

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Info des Monats

TI Bestellfristlegal - Sozialgericht München lehnt Antrag zur Aufhebung der Frist ab

Am 22. März 2019 hatte das Sozialgericht (SG) München einen Antrag auf einstweilige Anordnung zu verhandeln, der sich gegen die Bestellfrist für die TI-Komponenten bis zum 31. März 2019 und gegen Lücken in der Finanzierung der TI-Komponenten richtete.

Gefordert war die Aussetzung des Zwangsbestelltermins bis zum 31. März 2019 und damit verbunden auch die Aussetzung des einprozentigen Honorarabzugs. Beides lehnte das SG München ab.

Damit sind die Regelung des § 291 SGB-V erstinstanzlich bestätigt worden.

Aufhorchen ließ die Begründung der Münchener Richter. Bei summarischer Prüfung sei die Regelung über Art und Höhe der Kostenerstattung der TI rechtlich nicht zu beanstanden. Es sei der gesamten Regelung nicht zu entnehmen, dass die Pauschalen kostendeckend im Sinne einer Vollkostenerstattung sein müssten. Dies ergebe sich auch nicht aus der Gesetzesbegründung. Die Erstattung sei vielmehr als Anschubfinanzierung zu sehen. Auch sei eine finanzielle Beteiligung der Leistungserbringer zumutbar. Selbst, wenn damit eine Einschränkung der Berufsausübung nach Art. 12GG verbunden sei, sei diese im Interesse des Gemeinwohls - „Steigerung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung der Versicherten“ - zulässig.

Auch einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht konnten die Münchner Richter nicht sehen. Die Regelungen zur eGK seien mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nach Art 1 Abs 1 Grundgesetz begründbar.

Bezüglich des Anschlusstermins der Telematik Infrastruktur bestätigen die Richter damit die Einschätzung unseres Rechtsbeistandes, dass der Anschlusstermin
31. März 2019 Bestand haben wird und das Klagen gegen die TI keine Erfolgsaussicht haben.
Neu und bemerkenswert ist die Aussage, dass die Erstattungen nicht rechtlich bindend kostendeckend sein müssen. Hier sehen wir erhebliches Problempotenzial.

Des gesamten Urteilstext finden sie hier:
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