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Aktuelle Nachrichten des bvvp – BW

Hygieneziffer

  • 7. Oktober 2020

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

die sogenannte Hygieneziffer A 245 (14,75 Euro bei 2,3-fachem Satz), die ab 30.09.2020 entfallen sollte, wurde nun doch verlängert. Die Ansetzung dieser Ziffer ist weiterhin bis zum 31.12.2020 möglich, allerdings nur mit dem einfachen Satz. Das sind dann lediglich 6,41 Euro. Sie kann nur bei einem persönlichem Kontakt mit dem Patienten angesetzt werden.

Diese Ziffer ist fürPsychotherapeutInnen aller Berufsgruppen abrechnungsfähig.

Ebenfalls verlängert wurden die Regelungen zu telemedinzinischen Leistungen (Videotherapie). Die Bundesärztekammer schreibt dazu:

„Die gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von BÄK, BPtK, PKV-Verband und den Trägern der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach beamtenrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder zu telemedizinischen Leistungen bei Erbringung im Rahmen der COVID-19-Pandemie („Telemedizin-Psychotherapie-Abrechnungsempfehlungen“) wurden ebenfalls bis zum 31.12.2020 in sonst unverändertem Wortlaut verlängert.“

Auf der Homepage der Bundesärztekammer können Sie sich genau informieren:

https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/gebuehrenordnung/geaenderter-geltungszeitraum-und-gebuehrensatz-der-nr-245-goae-analog-fuer-die-erfuellung-aufwaendiger-hygienemassnahmen-im-rahmen-der-covid-19-pandemie-sowie-verlaengerung-der-telemedizin-psychotherapie-abrechnungsempfehlungen/

Bitte beachten Sie: Die Regelungen zur Abrechnung von telefonischen Leistungen (Ziffer 3 konnte für ein Telefonat bis zu 4-fach angesetzt werden) sind bei Privatversicherten bereits am 31.07.2020 ausgelaufen.

 Herzliche Grüße

Peter Baumgartner und Ulrike Böker